Heiratet ein Landwirt, kann sich der Ehegatte in bestimmten Fällen von der Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen. Voraussetzung: Er ist berufstätig und hat ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr 4800 €/Jahr. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Bis zum Jahr 2010 begann die Frist mit dem Hinweis der Alterskasse zur Versicherungspflicht.
Nach einer Gesetzesänderung beginnt die Frist heute mit der Heirat. Die Folge: Viele frisch verheiratete Paare versäumen die Frist, weil sie ihnen nicht bekannt ist oder sie annehmen, aufgrund der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung bestehe automatisch Versicherungsfreiheit bei der Alterskasse (siehe top agrar 10/2012, Seite 26).
In einem Schreiben an Bundeslandwirtschafts-ministerin Ilse Aigner hat sich jetzt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) für eine Rückkehr zur alten Regelung stark gemacht. WLV-Präsident Johannes Röhring fordert Aigner auf, mit einer Gesetzesinitiative den ursprünglichen Rechtszustand wieder herzustellen. Aktuell verlangt die Alterskasse NRW von rund 400 Paaren Beitragsnachzahlungen zwischen 1 000 und 8 000 €. Da die neue Regelung bundesweit gilt, dürfte die Zahl betroffener Bauernfamilien in die Tausende gehen!