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Alterskasse: Der Ärger ist groß

Lesezeit: 1 Minuten

Heiratet ein Landwirt, kann sich der Ehegatte in bestimmten Fällen von der Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen. Voraussetzung: Er ist berufstätig und hat ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr 4800 €/Jahr. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Bis zum Jahr 2010 begann die Frist mit dem Hinweis der Alterskasse zur Versicherungspflicht.


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Nach einer Gesetzesänderung beginnt die Frist heute mit der Heirat. Die Folge: Viele frisch verheiratete Paare versäumen die Frist, weil sie ihnen nicht bekannt ist oder sie annehmen, aufgrund der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung bestehe automatisch Versicherungsfreiheit bei der Alterskasse (siehe top agrar 10/2012, Seite 26).


In einem Schreiben an Bundeslandwirtschafts-ministerin Ilse Aigner hat sich jetzt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) für eine Rückkehr zur alten Regelung stark gemacht. WLV-Präsident Johannes Röhring fordert Aigner auf, mit einer Gesetzesinitiative den ursprünglichen Rechtszustand wieder herzustellen. Aktuell verlangt die Alterskasse NRW von rund 400 Paaren Beitragsnachzahlungen zwischen 1 000 und 8 000 €. Da die neue Regelung bundesweit gilt, dürfte die Zahl betroffener Bauernfamilien in die Tausende gehen!

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