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Antibiotika: Daten bei QS erfassen

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder haben beschlossen, den Antibiotikaverbrauch in einer zentralen, amtlichen Datenbank zu erfassen. Wie steht der bpt dazu?


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Schneichel: Die Initiative geht von den Ländern aus. Sie wollen direkten Zugriff auf die Antibiotika-Verbrauchsmengen in der Nutztierhaltung haben, um die Überwachung zu intensivieren. Auf diese Weise wollen sie „Schwarze Schafe“ schneller ausfindig machen. Diese Kontrolle wäre aber auch bisher schon möglich gewesen. Denn die dafür erforderlichen Daten liegen bereits seit zehn Jahren in Form der so genannten AuA-Belege vor. Bislang werten die Behörden diese Belege aber kaum aus. Der bpt unterstützt das Erfassen der Daten, wenn mit ihnen auch eine sinnvolle Auswertung erfolgt.


Der bpt favorisiert eine von der Branche getragene Lösung im Rahmen von QS. Wo sehen Sie die Vorteile?


Schneichel: Um das Risiko von Resistenzen zu reduzieren, genügt keine sporadische Überwachung wie sie bei der Bund-Länder-Lösung geplant ist. Wir brauchen stattdessen ein gut funktionierendes, dichtes Monitoring, und zwar so schnell wie möglich! Anhand regelmäßiger Auswertungen, wie sie bei QS angedacht sind, können wir dann nicht nur erkennen, wie hoch unser Antibiotikaverbrauch im Vergleich zu anderen Ländern ist. Tierarzt und Schweinehalter hätten darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich direkt mit Berufskollegen zu vergleichen.


Hat die QS-Lösung angesichts der angekündigten amtlichen Datenbank überhaupt noch eine Chance?


Schneichel: Natürlich. Denn erstens lässt sich die QS-Datenbank viel schneller umsetzen. Für Schweine soll sie bereits in den nächsten Monaten an den Start gehen. Bei der amtlichen Datenbank hingegen kann noch mehr als ein Jahr vergehen. So lange wollen wir aber nicht mehr warten. Und zweitens können die betreuenden Tierärzte vor Ort die Ergebnisse viel besser interpretieren. Denn ein hoher Antibiotikaverbrauch ist nicht automatisch schlecht und ein niedriger ist nicht per se gut. Man muss immer die Situation im Betrieb berücksichtigen.


Einige Ihrer Berufskollegen stehen der QS-Lösung trotzdem skeptisch gegenüber, weil die Behörden keine Kontrollmöglichkeit haben. Stimmt das?


Schneichel: Die Datenhoheit liegt bei denen, die die Daten eingegeben haben, also bei den Landwirten und Tierärzten. Wenn es gewünscht ist, können die beiden den Behörden jedoch Zugriff auf ihre Daten gestatten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bestimmungen zum Datenschutz dadurch nicht verletzt werden.


Dr. Rainer Schneichel, Bundes­verband praktizierender Tierärzte (bpt)

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