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Bafög-Reform in der Warteschleife

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bafög-Reform sollte zu Beginn des neuen Schul- und Studienjahres in Kraft treten. Nach der Ablehnung im Bundesrat hängt sie nun in der Warteschleife, genauer gesagt im Vermittlungsausschuss. Ob und mit welchen Verbesserungen sie jetzt überhaupt noch kommt, ist offen. Die Pläne der Bundesregierung sehen u. a. folgende Änderungen vor:


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Die Bafög-Bedarfssätze sollen um 2 % steigen. Je nach Situation wären das für Schüler und Studenten 8 € bis 85 € mehr im Geldbeutel.


Den Mietkostenzuschuss von 72 € soll es demnächst generell für alle Bafög-Empfänger geben, die nicht mehr bei den Eltern wohnen – egal wie viel Miete sie tatsächlich zahlen.


Die Freibeträge beim Elterneinkommen sollen um 3 % steigen. Der Grundfreibetrag für verheiratete Eltern betrüge dann 1 605 € und der Freibetrag für Kinder 485 €.


Für Master-Studiengänge soll die Altersgrenze für den Studienbeginn auf 35 Jahre angehoben werden.


Studenten, die Kinder erziehen, sollen auch bei Überschreitung der Altersgrenze von 30 bzw. 35 Jahren leichter Bafög beziehen können.


Bei der Rückzahlung des Darlehensanteils beim Studenten-Bafög soll es keine Teilerlasse aufgrund eines besonders schnellen oder guten Abschlusses mehr geben.


Beim Schüler-Bafög sollen alle Schüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, den höheren Bedarfssatz für nicht mehr bei den Eltern wohnende Schüler bekommen – unabhängig davon, wie weit die Schule vom Elternhaus entfernt ist.

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