Ich bin Nebenerwerbslandwirt und versteuere meine landwirtschaftlichen Einkünfte nach § 13 a EStG (Durchschnittssätze). Kann ich im Bafög-Antrag meines Sohnes dieses Einkommen ansetzen, oder muss ich extra z.B. eine Einnahme-Überschussrechnung vorlegen?
Die Feststellung des erforderlichen Bedarfs eines Studenten und somit auch die Höhe der Förderung hängt u. a. vom Einkommen der Eltern ab. Dabei gilt als Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuerbescheid. Das bedeutet, dass Ihr land- und forstwirtschaftliches Einkommen so berücksichtigt wird, wie es sich aus dem Steuerbescheid ergibt. Ob das Einkommen nach § 13 a, im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung oder durch Buchführung ermittelt wird, ist ohne Bedeutung.