Mein Pächter hat eine ca. 0,5 ha große Mulde mit minderwertigem Bodenmaterial aufgefüllt. Nach Schätzung des Finanzamts weist der Boden dort nur noch 40 statt der vorherigen 70 Bodenpunkte auf. Trotz Aufforderung hat er den Schaden nicht behoben. Der Pachtvertrag endet am 1. November. Er sieht vor, dass Schadenersatzansprüche innerhalb eines halben Jahres nach Pachtende verjähren. Wie setze ich meine Ansprüche durch?
Um zu verhindern, dass die Ansprüche verjähren, müssen Sie innerhalb der 6-Monatsfrist aktiv über den Anspruch verhandeln, eine Klage erheben oder erreichen, dass der Pächter seine Schuld anerkennt. Am besten, Sie klagen. Das ist der sicherste Weg, eine Verjährung zu verhindern.
Gemäß § 249 BGB können Sie bei Sachbeschädigung statt der Wiederherstellung des alten Zustands auch den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen und die Arbeit selbst vornehmen.
Lassen Sie daher den Schaden gutachterlich feststellen und klagen Sie ihn vor Ablauf der 6-Monatsfrist ein. Anschließend können Sie den Schaden bei passender Witterung beheben.