Nach der Düngeverordnung sind beim Ausbringen von Gülle oder Festmist Mindestabstände einzuhalten, um den direkten Eintrag in Gewässer zu vermeiden.
Bei Miststreuern mit gesteuerter Zufuhr zum Verteiler und liegenden Streuwalzen ist mindestens ein Abstand von einem Meter einzu-halten.
Gleiches gilt auch bei stehenden Streuwalzen, wenn eine Grenzstreueinrichtung (Leitblech) vorhanden ist. Mindestens drei Meter Abstand gelten bei Breitstreuwerken mit Tellern oder Scheiben sowie bei stehenden Walzen ohne Grenzstreueinrichtung.
Güllewagen mit Schleppschuh oder Schleppschlauch sowie Injektions- und Schlitztechnik müssen mindestens ein Meter Abstand zu Gewässern halten. Drei Meter Abstand gelten für die Gülleausbringung mit Schleuderscheiben, nach unten abstrahlende Prallteller oder -bleche sowie Prallkopfverteiler oder Düsenbalken.