Schüler, die z.B. die landwirtschaftliche Fach- oder Technikerschule besuchen, können wählen. Sie können entweder das Schüler-Bafög oder das Meister-Bafög in Anspruch nehmen. Es spielt keine Rolle, ob der Schulbesuch auf die Prüfung als Wirtschafter bzw. staatlich geprüfter Landwirt oder auf die Meisterprüfung vorbereitet.
Der Vorteil des Schüler-Bafögs: Die monatliche Förderung von maximal 389 € bzw. 487 € wird voll als Zuschuss gewährt, während das Meister-Bafög zum größeren Teil als Darlehen ausgezahlt wird. Deshalb sollten Fachschüler bevorzugt das Schüler-Bafög in Anspruch nehmen.
Es gibt jedoch Fälle, in denen das Meister-Bafög eine gute Alternative sein kann, z.B. wenn
einem Schüler aufgrund eines zu hohen Elterneinkommens kein oder nur wenig Schüler-Bafög zusteht. Denn das Meister-Bafög wird unabhängig vom Elterneinkommen gewährt.
ein Schüler mehr als 5 200 € Vermögen hat und deshalb kein Schüler-Bafög bekommt. Beim Meister-Bafög liegt der Vermögensfreibetrag bei 35 800 €.
ein Antragsteller auf jeden Euro angewiesen ist, weil er z.B. eine eigene Familie versorgen muss. Dann können die insgesamt höheren Förderhöchstsätze beim Meister-Bafög und auch die Zuschläge für Ehepartner und Kinder entscheidend sein. So bekommt ein lediger Fachschüler ohne Kinder bis zu 675 € Meister-Bafög im Monat. Ein verheirateter Fachschüler mit zwei Kindern erhält monatlich immerhin bis zu 1 310 € Meister-Bafög.
ein Schüler über 30 Jahre alt ist und deshalb grundsätzlich kein Schüler-Bafög mehr bekommt. Das Meister-Bafög wird dagegen unabhängig vom Alter gewährt.
Grundlegende Informationen zum Meister-Bafög finden Sie beim top agrar-Leserservice im Internet (siehe Kasten Seite 33).