Die Niederlande exportieren pro Jahr rund 2 Mio. t Wirtschafts-dünger in grenznahe deutsche Gebiete – mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Entsorgungskosten deutscher Landwirte.
Aktuell gilt die Regelung, dass Exportgülle, die nach Nordrhein-Westfalen eingeführt wird, zuvor mindestens eine Stunde auf 70 °C erhitzt werden muss. Hält der aufnehmende deutsche Betrieb selbst Klauentiere, muss die Importgülle auf 133 °C erhitzt und bei 3 bar drucksterilisiert werden. Dies hat seuchenhygienische Gründe. In Niedersachsen ist der Gülleimport offiziell verboten.
Für die Niederländer stellen Hygienisierung und Drucksterilisation einen immensen Kostenfaktor dar, den man in Zukunft so nicht mehr hinnehmen will. Warum muss Exportgülle hygienisiert werden, während Gülle, die innerhalb Deutschlands transportiert wird, davon nicht betroffen ist. Das Seuchenrisiko ist nicht kleiner, lautet die Kritik.
Ob sich die Niederländer mit ihren Argumenten durchsetzen können, bleibt abzuwarten. Das für NRW zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz jedenfalls wird die Hygienisierung und Drucksterilisation auch weiterhin einfordern. „Einen Freifahrtschein für niederländische Gülle wird es nicht geben“, so LANUV-Präsident Dr. Heinrich Bottermann.