Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt einheitlich geregelt, dass für den Transport von Biomasse für gewerbliche Biogasanlagen der Führerschein T ausreicht. Diese Fahrerlaubnis gilt für Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.
Bisher war bei gewerblichen Biogasanlagen nach Güterkraftverkehrsgesetz der C/CE-Schein nötig. Mit der neuen Regelung werden Biogas-Maistransporte jetzt genauso behandelt, wie Maistransporte zur Fütterung von Kühen.