Nach Redaktionsschuss erreichte uns die Meldung, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Genehmigung des neuen Ködermittels Goldor Bait auch für 2011 nach § 11 (2) Pflanzenschutzgesetz für den Zeitraum 9. Februar bis 8. Juni 2011 erteilt hat. Diese gilt für eine Menge von 120 t, die für eine Fläche von 12 000 ha reicht.
${intro}