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Hagel, Sturm & Co: So sichern Sie Ihre Ernte ab

Wetterextreme wie Stürme, Starkregen und Kahlfröste verursachen regional oft hohe Schäden. „Mehrgefahren“- Versicherungen versprechen, Ihre Ernte dagegen abzusichern.

Lesezeit: 12 Minuten

Wetterextreme wie Stürme, Starkregen und Kahlfröste verursachen regional oft hohe Schäden. „Mehrgefahren“- Versicherungen versprechen, Ihre Ernte dagegen abzusichern. Wir zeigen, was sie leisten und was sie kosten.

Wie die Hagelversicherung funktioniert, wissen die meisten Landwirte. Doch längst ist Hagel nicht mehr die einzige Gefahr, gegen die Sie Ihre Ernte versichern können. Gegen Aufpreis geht das auch für Sturm, Starkregen und Frost. Doch wie hoch ist der Aufpreis? Wann zahlt der Versicherer? Und die entscheidende Frage: Wann lohnt sich das für mich? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den sogenannten Mehrgefahren-Versicherungen.

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Das Risiko:

Nach Berechnungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft stellt Dürre das mit Abstand größte Ernterisiko in Deutschland dar: Knapp 60 % aller Ernteschäden zwischen 1990 und 2006 waren darauf zurückzuführen. Über 20 % wurden durch Hagel, rund 15 % durch Sturm, Starkregen und Überschwemmung und gerade einmal 4 % durch Frost verursacht. Damit ist Hagel also nur eine unter mehreren Gefahren, die Ihre Ernte bedrohen.

Die Vereinigte Hagel, die Münchener und Magdeburger (MMA) sowie die Mecklenburgische bieten umfassende Versicherungspakete an, die neben Hagel- zusätzlich auch Sturm-, Starkregen- und Frostschäden abdecken. Rund 10 % aller hagelversicherten Landwirte haben sich nach Angaben der Versicherer bereits für eine solche Mehrgefahren-Versicherung entschieden. Allerdings sind diese Policen deutlich teurer als einfache Hagelversicherungen und teilweise lückenhaft in ihren Leistungen.

Die Angebote:

Neben der einfachen Hagelversicherung können Sie zwischen zwei Versicherungs-Paketen wählen. Entweder, Sie versichern sich gegen Hagel, Sturm und Starkregen oder gegen Hagel, Sturm, Starkregen und Frost (vgl. Übersicht 1). Die Policen erlauben es hingegen nicht, sich gegen einzelne Gefahren, z. B. ausschließlich gegen Frost, zu versichern.

Bei den anderen Hagelversicherern (VGH, Hagelgilde und Versicherungskammer Bayern) können Sie – zusätzlich zur Hagelversicherung – ausschließlich Ihren Mais gegen Sturmschäden versichern (vgl. Kasten, S. 46). Zwar geben die VGH (Versicherungsgruppe Hannover) sowie die Hagelgilde an, dass sie auf Wunsch weitere Gefahren abdecken, die Angebote dann aber individuell „stricken“. Eigene fertige Produkte zu weiteren Gefahren oder Ackerkulturen, die wir Ihnen vorstellen könnten, bieten sie derzeit nicht an.

Als einziger Versicherer bietet die Münchener und Magdeburger zusätzlich eine Absicherung gegen Trockenheit und Überschwemmung z. B. durch über die Ufer tretende Gewässer an. Zumindest theoretisch. Praktisch ist es so, dass der Versicherer diese umfassende Police nur ganz vereinzelt verkauft. Bisher wurden erst wenige Verträge abgeschlossen – vor allem, weil der Abschluss in entsprechenden Risikogebieten nicht möglich ist. Haben Sie Interesse, entscheidet die MMA im Einzelfall darüber, ob Sie die Versicherung abschließen können und zu welchem Preis. Konsequenz: Die allumfassende Versicherung gibt es zwar. Für die weitaus meisten Landwirte ist ein Abschluss allerdings nicht möglich. Vor allem nicht in Überschwemmungsgebieten, wo sie Sinn machen würde.

Damit bleibt aber auch die Absicherung gegen Dürre, die in der Vergangenheit die mit Abstand größten Ertrags­einbußen verursacht hat, für fast alle ­Landwirte unmöglich. Hagel-, Sturm-, Starkregen- und Frostschäden können Sie hingegen absichern.

So wirdentschädigt

Im Schadensfall beurteilt dann wie bei der Hagelversicherung zunächst einmal ein Schätzer, ob z. B. ein Sturmschaden vorliegt und wie hoch dieser ist. Dabei nimmt er die gesamte Umgebung in Augenschein. Das heißt: Selbst wenn laut Wetterdaten nicht unbedingt Sturm, also Windstärke 8 und mehr, gemessen wurde, kann der Schätzer einen Sturmschaden anerkennen. Und zwar dann, wenn nicht nur Ihr eigener Feldbestand, sondern auch umliegende Felder typische Sturmschäden der Windstärke 8 aufweisen. Darunter fallen abgeknickte, entwurzelte, zu- oder abgewehte Pflanzen oder Lagerschäden.

Kein Dauerregen:

Ähnlich läuft es beim Starkregen. Zwar haben die Versicherer genau definiert, was sie als Starkregen verstehen. So gilt bei der Vereinigten und der Mecklenburgischen eine Regenmenge von 50 l/m2 bzw. 50 mm innerhalb eines Tages als Starkregen. Dagegen geht die MMA erst dann von einem Starkregen aus, wenn diese Menge in einer halben bzw. 25 l/m2 in einer Viertelstunde herunterkommt. Letztendlich entscheidet aber auch hier der Schätzer: Sind Schäden, die auf die genannten Mindestregenmengen schließen lassen, nicht nur auf Ihrem Feld, sondern auch bei Nachbarn zu sehen, gilt Ihr Schaden als Starkregenschaden. Typische Schäden dabei sind entwurzelte, ausgespülte, mit Erde bedeckte oder ins Lager gegangene Pflanzen.

Jedoch: Lang anhaltender, aber nicht übermäßig starker Regen ist nicht versichert!

Kein stehendes Wasser:

Auch Schäden durch stehendes Wasser nach einem Starkregen sind bei der Mecklenburgischen und der Münchener und Magdeburger nicht standardmäßig versichert. Stirbt Ihr Getreide komplett ab, weil nach heftigen Regengüssen tagelang Wasser auf der Fläche steht, gibt es dafür keinen Cent. Die Vereinigte Hagel deckt diese Schäden seit Jahresanfang standardmäßig mit ab, hat dafür aber den Haftungszeitraum für Starkregenschäden verkürzt und haftet nur noch bis zum 15. Juni. Bei der MMA können Sie die Schäden auf Anfrage und gegen einen Prämienaufschlag von ca. 0,2 bis 1 % abdecken. Bei der Mecklenburgischen ist das nicht möglich.

Nur Pauschalen bei Lager:

Geht Ihr Getreide durch Sturm oder Starkregen ins Lager, entschädigen alle Versicherer nicht den tatsächlich auftretenden Schaden, sondern zahlen eine Pauschale von maximal 15 % der Versicherungssumme des geschädigten Schlagteils. Genauer: nach Austritt der Ähre/Rispe bis Ende der Blüte (Stadium 69) gibt es 15 % und danach bis Ende der Milchreife (77) 10 %. Ab der Teigreife wird gar keine Entschädigung gezahlt. „Die Pauschalen orientieren sich an den Lagerschäden, die wir in Praxisversuchen ermitteln konnten und passen somit in den meisten Fällen zu den auftretenden Schäden“, meint Dr. Rainer Langner, Vorstand der Vereinigten Hagel.

Voraussetzung, überhaupt eine Entschädigung zu bekommen, ist, dass Sie den Bestand nach guter fachlicher Praxis geführt, z. B. eine Halmverkürzung bzw. -stabilisierung durchgeführt, und nicht überdüngt haben.

Die Münchener und Magdeburger bietet auch Verträge an, bei denen Lagerschäden nicht pauschal, sondern im Einzelfall beurteilt und dann entschädigt werden. Allerdings schließt sie nach eigenen Angaben solche Verträge in der Regel nur vereinzelt mit Betrieben mit vorbildlichem Düngemanagement ab. Wer auf seinen Flächen z. B. hohe Güllemengen zu verwerten hat, gehört von vornherein eher nicht dazu.

Keine Ernteverzögerung:

Sturm- und Starkregenschäden sind ab Aussaat bzw. Auflaufen bis zur Druschreife versichert. Damit sind generell Schäden, die entstehen, weil aufgrund der Witterung erst verspätet geerntet werden kann, nicht abgedeckt. Bei Vertragsabschlüssen seit Anfang des Jahres haftet die Vereinigte Hagel für Schäden nach Stark­regen sogar nur noch bis zum 15. Juni. Die Mecklenburgische deckt wiederum Schäden im Energiemais nur bis zur Silomais-Ernte (Ende Teigreife) ab, während die Haftung für den restlichen Mais bis zur ­Körnermaisernte reicht.

Spät- und Frühfröste sind bei allen drei Versicherern abgedeckt, wenn Sie sich für das umfassendste Versicherungs-Paket entscheiden. Das betrifft Schäden, die aufgrund von Frost zwischen 1. Mai und Ernte, spätestens bis zum 30. September auftreten. Die Münchener und Magdeburger haftet sogar bis zum 15. Oktober, es sei denn, die ortsübliche Ernte findet schon früher statt. Aber auch damit sind z. B. Schäden aufgrund von Frühfrösten in sehr späten Maissorten nicht abgedeckt.

Nur 15 % bei Auswinterung:

Die Mecklenburgische und die Vereinigte Hagel decken in den jeweils umfassendsten Paketen auch Auswinterungsschäden ab. Allerdings wird ausschließlich entschädigt, wenn die Flächen so stark auswintern, dass sie umgebrochen werden müssen. Dann zahlen die Versicherer eine Umbruchpauschale. Die Münchener und Magdeburger leistet bei Auswinterung hingegen gar nicht.

Muss ein Schlagteil umgebrochen werden, zahlen die Vereinigte Hagel und die Mecklenburgische pauschal 15 % der Versicherungssumme des geschädigten Schlagteils. Das ist unabhängig davon, ob der Schaden durch Sturm, Starkregen oder Frost verursacht wurde. Bei der Vereinigten Hagel können Sie diese Umbruchpauschale gegen einen Aufpreis, der je nach Standort 15 bis 30 % beträgt, auf 25 % steigern. Die Pauschale wird z. B. fällig, wenn die Pflanzen durch Verschlämmen nach einem Starkregen am Auflaufen gehindert oder durch Spätfröste geschädigt werden oder ein Bestand auswintert.

Die MMA entschädigt nach einem Umbruch immer die tatsächlich auftretenden Kosten. Die Vereinigte Hagel tut dies speziell bei Kartoffeln und Zuckerrüben.

Durch einen Umbruch fällt die betreffende Fläche aus der Versicherung heraus. Für die Neuansaat müssen Sie erneut die volle Prämie zahlen, wenn Sie diese versichern wollen.

Das kosten die Policen

Eines vorweg: die Mehrgefahren-Police kann richtig teuer werden. Möchten Sie sich neben Hagel- zusätzlich gegen Sturm- und Starkregenschäden absichern, kann sich die Prämie durchaus verdoppeln oder verdreifachen. Die Zusatzabsicherung gegen Frost macht es nochmals teurer, sodass sie am Ende sogar mehr als das Drei- oder Vierfache der Hagelprämie zahlen. Allerdings hängt der Aufschlag – wie schon die Hagelprämie – selbst stark vom Standort und den herrschenden Wetterrisiken ab. Um die Prämien festzulegen, nehmen die Versicherer eigene Risikobewertungen einzeln für jeden Standort, jede Frucht und jede Gefahr vor. Allgemeingültige Aussagen sind daher schwierig.

Einen Eindruck, wie viel eine Mehrgefahren-Police für Ihren Standort ungefähr kostet bzw. mit welchem Aufschlag auf die Hagelprämie Sie grob kalkulieren können, vermitteln unsere Übersichten. Darin sind die durchschnittlichen Prämien für fünf ausgewählte Kreise dargestellt. Allerdings können Risiken und damit Prämienhöhen auch innerhalb eines Kreises durchaus differieren. Deshalb ist in Klammern jeweils die Prämienspanne angegeben. In dieser Spanne liegen fast alle Verträge im jeweiligen Kreis, wobei einzelne davon abweichen können.

Jeder Kreis steht für ein bestimmtes Risikoprofil (s. Übers. 2, S. 47). Liegen Ihre Flächen z. B. in einer Region mit mittlerem Hagel- und Sturm- sowie niedrigem Starkregenrisiko, während das Frost- und besonders das Auswinterungsrisiko hoch ist, bieten die Prämien im Saalekreis eine gute Orientierung.

Eines wird ganz klar: Die Prämienhöhen variieren je nach Risiko stark. Im Kreis Plön mit niedrigem Hagelrisiko ist nicht nur die Hagelpolice relativ günstig, auch die Kosten der Mehrgefahren-Policen sind niedriger als z. B. im Kreis Straubing-Bogen mit hohem Hagel-, Starkregen- und Sturmrisiko.

Auch zwischen den Versicherern gibt es deutliche Prämienunterschiede. Das zeigt: Fordern Sie für Ihren Standort von mehreren Versicherern Angebote an und vergleichen Sie! Wichtige Unterschiede, die Sie beim Vergleich beachten müssen:

Stehendes Wasser nach Starkregen ist nur bei der Vereinigten Hagel standardmäßig abgedeckt.

Die MMA zahlt nicht bei Auswinterungsschäden und zieht von jeder Entschädigung einen Selbstbehalt ab. Den müssen Sie im Schadensfall selbst schultern. Er beträgt entweder 10 % der Entschädigung, 5 % der Versicherungssum­- me des geschädigten Schlages oder 1 % der Versicherungssumme des Vertrages.

Alle drei Versicherer zahlen erst, wenn der Schaden mehr als 8 % der Versicherungssumme des Schlages beträgt.

Getreide:

Für die Absicherung von Hagel-, Sturm- und Starkregenschäden im Winterweizen zahlen Sie in einem relativ risikoarmen Kreis wie Plön rund 10 €/ha. Inklusive Frostschäden müssen Sie hingegen mit rund 12 (Münchener und Magdeburger) bis 22 €/ha (Vereinigte Hagel) rechnen. In Straubingen-Bogen mit hohem Sturm- und Stark­regenrisiko berechnet die Vereinigte für das umfassendste Paket inklusive Deckung von Frostschäden sogar im Schnitt rund 70 €/ha. Die Münchener und Magdeburger bietet das Paket – ohne Auswinterung und mit Selbstbehalt – schon für durchschnittlich ca. 30 €/ha an (siehe Übersicht 3).

Raps:

Wegen der hohen Hagelempfindlichkeit liegen die Prämien schon für die Hagelpolice deutlich höher als im Getreide: in Plön mit niedrigem Hagelrisiko bei rund 11 bis 15 €/ha, im hagelreichen Straubingen-Bogen bei rund 40 €/ha (MMA) bzw. 70 €/ha (Vereinigte Hagel). Wollen Sie alle Gefahren abdecken, müssen Sie in Plön durchschnittlich ca. 20 €/ha (MMA) bis 45 €/ha (Vereinigte) hinlegen. In Straubingen-Bogen können dafür im Schnitt sogar bis zu 150 €/ha anfallen (s. Übers. 4).

Mais:

Für Mais müssen Sie im Kreis Plön mit ca. 13 bis 19 €/ha für die Deckung von Hagel-, Sturm- und Starkregenschäden rechnen. Das ist rund das Dreifache der einfachen Hagelpolice. Das Komplett-Paket inklusive Deckung von Frostschäden kostet im Schnitt rund 15 bis 25 €/ha. Am Risiko-Standort Straubingen-Bogen fallen bei der Vereinigten Hagel dafür sogar durchschnittlich rund 65 €/ha an (s. Übers. 5, S. 50).

Zuckerrüben:

Die Hagelpolice im Kreis Plön mit relativ niedrigem Hagelrisiko kostet Sie ca. 6 bis 8 €/ha. Sollen zusätzlich Sturm- und Starkregenschäden abgesichert werden, verdreifacht sich die Prämie. Für das Komplett-Paket verlangt die Vereinigte im Schnitt rund 55 €/ha. Die Münchener und Magdeburger bietet das hingegen schon für durchschnittlich rund 20 €/ha an. Am Risiko-Standort Straubingen-Bogen beläuft sich die Prämie sogar auf durchschnittlich 110 €/ha (Vereinigte) bzw. 43 €/ha (MMA).

Kartoffeln:

Hier wird es richtig teuer! Schon die Hagelversicherung kostet im Kreis Plön rund 16 bis 20 €/ha. Bei zusätzlicher Deckung von Starkregen- und Sturmschäden nimmt die Vereinigte Hagel im Schnitt ca. 90 €/ha, inklusive Frostschäden sogar rund 130 €/ha. Damit sind allerdings auch Schäden aufgrund von überschwemmten Dämmen nach Starkregen abgedeckt, zumindest bis zum 15. Juni. Am Risiko-Standort Straubingen-Bogen berechnet die Vereinigte Hagel für das Gesamt-Paket im Schnitt fast 300 €/ha. Die Münchener und Magdeburger bietet das Paket für ein Drittel der Prämie an, allerdings sind mit dem Angebot keine Schäden durch überschwemmte Dämme nach Starkregen abgedeckt. Zudem tut der Selbstbehalt bei oft sehr hohen Entschädigungssummen besonders weh.

Rabatte:

Bei der Vereinigten Hagel können Sie Ihre Prämie drücken, indem Sie freiwillig Selbstbehalte vereinbaren. Übernehmen Sie ein Prozent der Gesamtversicherungssumme des Vertrages selbst, gibt es 10 % Rabatt, bei 3 % beträgt der Rabatt 25 % und bei 5 % geht es 35 % herunter. Auch die Mecklenburgische gewährt Rabatte für freiwillige Selbstbehalte: Gegen einen Prämienrabatt von 10 bzw. 25 % reduziert sich bei jedem festgestellten Schaden die Schadensquote um 3 bzw. 10 %-Punkte.

Einen zusätzlichen Preisnachlass gibt es, wenn Sie sich direkt mehrere Jahre binden: 10 % bei der Mecklenburgischen bei einem dreijährigen und bei der Vereinigten bei einem fünfjährigen Vertrag. Die MMA gewährt bei einer fünfjährigen Vertragslaufzeit 20 % Rabatt.

Prämie nach Schaden:

Sowohl die Mecklenburgische, als auch die MMA erhöhen die Prämie nach einem Schaden nicht. Die Vereinigte Hagel schon:

Nach einem Schaden rutscht der Landwirt in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, was je nach Höhe des Schadens ein Prämien-Plus von bis zu 30 % bedeutet. Hat ein Landwirt z. B. auf 20 der 30 ha versicherter Maisfläche einen 80 % igen Schaden (Versicherungssumme: 2 000 €/ha), resultiert daraus ein Anstieg der Prämie um 30 % im Folgejahr. Bleibt er danach schadensfrei, sinkt die Prämie jedes Jahr um 5 %, sodass er im 7. Jahr nach dem Schaden wieder beim gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vor dem Schaden landet.

Außerdem kommt nach einem Schaden noch eine weitere Erhöhung der Prämie um bis zu 15 % hinzu. Diese bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen. Erst wenn Sie über eine Verlängerung des Vertrages verhandeln, könnte sich hier wieder etwas bewegen.

Nachschuss:

Die Vereinigte kann zudem in Jahren mit großen Schäden einen Nachschuss erheben, während die Landwirte in günstigen Jahren eine Rückvergütung erhalten können. Saldiert man die Nachschüsse und Rückvergütungen der letzten 10 Jahre, hat die Vereinigte Hagel im Durchschnitt 1 % Nachschuss verlangt und damit also die Jahresprämien im Nachhinein um jeweils 1 % erhöht.

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