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Hochwasserschutz macht unsere Betriebe kaputt!

Lesezeit: 4 Minuten

Wenn das geplante Hochwasserschutzgesetz tatsächlich in Kraft tritt, können hier 50 % der landwirtschaftlichen Betriebe dicht machen!, beschreibt Milchviehhalter Wilhelm Sievering die Existenzsorgen der Landwirte aus dem Altkreis Aschendorf im Emsland. Mit dem Emshochwasser selbst sind die Landwirte bislang immer noch ganz gut klargekommen. Das neue Gesetz aber könnte vielen Betrieben zum Verhängnis werden. Hintergrund für die Befürchtungen ist das ab 2013 geplante Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten. Betroffen sollen alle Flächen sein, die innerhalb von 100 Jahren zumindest einmal überschwemmt werden könnten. An der Ems wären dies voraussichtlich alle vom Jahrhunderthochwasser 1946 betroffenen Flächen. Keine Futtergrundlage mehr Nach diesem Maßstab lägen im Altkreis Aschendorf gut ein Drittel der Betriebe mit über 50 % ihrer Fläche im Überschwemmungsgebiet, erklärt Georg Kruse, Geschäftsführer des Landvolkes Aschendorf. Dazu gehören auch die Veredlungsbetriebe von Clemens Hilling und Hermann Ahrens. Hilling bewirtschaftet 96 ha LF mit 1 150 Mastplätzen und 30 Mastbullen. Zum Betrieb Ahrens gehören 45 ha, 85 Sauen und 35 Milchkühe. Beide Betriebe verfüttern ihr gesamtes Getreide und ihren Mais im eigenen Stall, und beide Betriebe liegen mit etwa 65 % ihrer Flächen (alles Ackerflächen) im Überschwemmungsgebiet. Wenn es nach dem Willen von Umweltminister Trittin geht, sollen die Getreide-, Mais-, Kartoffel- und Ackergrasflächen in Zukunft zu Dauergrünland werden. Die Folgen wären dramatisch: Von heute auf morgen würden beide Betriebe ihre Futtergrundlage verlieren. Der Kartoffelanbau, bisher jeweils 20 ha, müsste eingestellt werden. Mit dem neuen Grünland könnten die Veredlungsbetriebe wenig anfangen. In seiner Existenz bedroht wäre auch der 98 ha große Milchvieh- und Bullenmastbetrieb von Wilhelm Sieverung, der mit 75 % seiner Flächen im Überschwemmungsgebiet von 1946 liegt. Einschränkungen beim Silomaisanbau und abnehmende Grünlanderträge würden auch bei dem Milchviehbetrieb zu drastischen Einbrüchen bei den Produktions- und Betriebsergebnissen führen. Die Anpachtung von Ackerflächen ist für alle drei Betriebe keine Alternative. Denn das Pachtland in der Umgebung wird knapp und entsprechend teuer werden. Wenn das Ackerbauverbot tatsächlich kommt, bräuchten die betroffenen Betriebe erhebliche Ausgleichszahlungen, um zu überleben. Aber davon ist im Gesetzentwurf so gut wie gar keine Rede, ärgert sich der Vorsitzende des Landvolkes Aschendorf, Bernd Schulte-Lohmöller. Die Zeche müssten die Bauern zahlen. Der enteignungsgleiche Eingriff in deren Eigentum wird vom Umweltministerium offensichtlich billigend in Kauf genommen. Dafür haben die emsländischen Landwirte kein Verständnis. Schließlich werde an der Ems schon seit Jahrzehnten praktischer Hochwasserschutz betrieben. Allerdings nicht in erster Linie durch hoheitliche Maßnahmen, sondern im Konsens mit allen Beteiligten, betont Georg Kruse. Schon viele Schutzmaßnahmen realisiert So sind an der Ems Renaturierungen durchgeführt und neue Rückhaltebecken errichtet worden. Hinzu kommen gut funktionierende Grabensysteme und Emswehre. Außerdem dürfen in Überschwemmungsgebieten jetzt schon keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden. Und Landwirte, die z. B. einen neuen Stall bauen, müssen das entsprechende Volumen an anderer Stelle im Überschwemmungsgebiet wieder abgraben. Nicht zuletzt kann mit dem nördlich von Papenburg errichteten Emssperrwerk die Verschärfung des Flusshochwassers durch eine gleichzeitige Strumflut verhindert werden. Alle diese Maßnahmen zusammen gewährleisten, dass es nie wieder ein 46er Hochwasser geben dürfte, so die Landwirte. Dazu brauchen wir kein zusätzliches Ackerbauverbot. Zumal die Überschwemmungs- und Erosionsgefahr an der Ems aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeit und des Sandbodens vergleichsweise gering ist und auch durch andere ackerbauliche Maßnahmen Stichwort: konservierende Bodenbearbeitung minimiert werden kann. Ein pauschales Ackerbauverbot dagegen könnte auf Dauer sogar zum Bumerang für den Hochwasserschutz werden. Nämlich dann, wenn die Grünlandflächen weil wirtschaftlich uninteressant vernachlässigt werden, brach fallen und dann den Wasserabfluss erst recht behindern. Anne Schulze Vohren

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