Vierachs-Kipper laufen sicherer hinter dem Schlepper, sind kürzer als ein Gliederzug und brechen beim Bremsen nicht so leicht aus wie ein Gespann mit zwei Anhängern. Doch auf deutschen Straßen sind die großen Lastenesel verboten. Unsere Nachbarn sind hier etwas großzügiger. In Österreich können Vierachs- Kipper mit 32 t zulässigem Gesamtgewicht seit Juli 2004 ohne Sondergenehmigung gefahren werden. Dabei darf der Traktor leer maximal 8 t wiegen, damit der Zug unter 40 t Gesamtgewicht bleibt. Die Holländer brauchen sich noch nicht einmal um die 40 t-Grenze zu kümmern. Hier darf der gesamte Zug sogar stolze 50 t wiegen. Die Vereinheitlichung des EU-Verkehrsrechts lässt grüßen.
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