Mein Sohn will in unseren 200 ha-Ackerbaubetrieb einsteigen und die Milchviehherde aufstocken. Dazu wollen wir eine GbR gründen. Frage: Ich arbeite seit Jahren neben der Landwirtschaft als Klauenpfleger. Bislang zählten diese Einkünfte zu den Einkünften aus der Landwirtschaft. Kann das so weiter laufen, wenn wir die GbR gründen?
Solange Ihre Einkünfte als Klauenpfleger unter 1/3 des Gesamtumsatzes des Betriebes liegen und insgesamt 51 500 € nicht übersteigen, können diese Einkünfte aus Vereinfachungsgründen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zählen. Das gilt für das Einzelunternehmen und die GbR gleichermaßen. Es spricht aber einiges dafür, dass Sie sich mit Gründung der GbR als Klauenpfleger selbstständig machen sollten. Denn:
- Werden Ihre Einkünfte als Klauenpfleger innerhalb der GbR durch (versehentliche) Überschreitung der Grenzwerte gewerblich, „färbt“ das auf alle anderen GbR-Einkünfte ab.
- Betreiben Sie die Klauenpflegetätigkeit in der GbR, muss die GbR auch die Rechnung schreiben.
Beides vermeiden Sie, indem Sie sich selbstständig machen und ein getrenntes gewerbliches Einzelunternehmen neben der landwirtschaftlichen GbR mit ihrem Sohn betreiben. Besprechen Sie diese Angelegenheit unbedingt noch einmal mit Ihrem Steuerberater.