Seit dem Herbst letzten Jahres liegt der Entwurf des Umweltministeriums zum Hochwasserschutzgesetz vor. Er sieht ab dem Jahr 2013 ein Verbot von neuen Bauvorhaben und Ackerbau in Überschwemmungsgebieten vor. Betroffen sind alle flussnahen Flächen, die im Gebiet des so genannten 100-jährigen Hochwassers liegen. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes wären das rund 900 000 ha Ackerfläche. Ausgleichszahlungen für das flächendeckende Ackerbauverbot sind im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Zwar ist vorgesehen, dass die einzelnen Bundesländer in bestimmten Fällen auch Ausnahmen vom Ackerbauverbot zulassen können, jedoch nur außerhalb der so genannten Abflussbereiche. Ob dies aber zu sachgerechten Lösungen führt, bezweifelt der Deutsche Bauernverband. Seiner Meinung nach wäre es allenfalls denkbar, das Ackerbauverbot auf die unmittelbaren Abflussbereiche zu beschränken und den Ländern nur für begründete Ausnahmefälle die Möglichkeit für zusätzliche Ackerbauverbote einzuräumen. Zurzeit (Redaktionsschluss) befindet sich der Gesetzentwurf noch immer in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Ob das pauschale Ackerbauverbot im Regierungsentwurf noch enthalten sein wird, ist unklar. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich z. B. im Fall der emsländischen Landwirte die Heimatgemeinde, der Landkreis und auch das niedersächsische Umweltministerium gegen das Ackerbauverbot aussprechen. Begründung: Das pauschale Verbot sei unverhältnismäßig und gefährde die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe.
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