Die Verurteilung von Milcherzeugern aus Hessen und Thüringen zu Freiheitsstrafen wegen Manipulationen im Zusammenhang mit der „Milchabgabe“ ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht hat die gegen die Urteile gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die verurteilten Milcherzeuger hatten in den alten Bundesländern erzeugte Milch als Milch aus den neuen Ländern deklariert, um von dort ungenutzten Referenzmengen zu profitieren.
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