Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit (Virustyp 8) wird aller Voraussicht nach gekippt. Zehn der 16 Bundesländer plädieren für eine freiwillige Blauzungen-Impfung und haben einen entsprechenden Antrag im Bundesrat gestellt. Ihre Begründung: Sie sehen kein EU-weites Konzept zur Blauzungen-Bekämpfung. Außerdem sei nicht geklärt, welche Rolle nicht geimpfte Wild-Wiederkäuer und Masttiere bei der Ausbreitung spielen. Die endgültige Entscheidung fällt am 18. Dezember.
Bei der freiwilligen Impfung entfällt laut Dr. Hans-Joachim Bätza vom Bundesministerium die Kofinanzierung der EU. Somit müssten Landwirte, die ihre Tiere impfen wollen, zukünftig sowohl die Impfstoff- als auch die Tierarztkosten tragen. Möglich sei aber, dass die Tierseuchenkassen der Länder Beihilfen zahlen. Um Kosten zu sparen, drängt der Bauernverband darauf, dass die Tierhalter selbst in ihrem Bestand impfen dürfen – wie in Dänemark und Großbritannien.
Der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (BpT) kritisiert das mögliche Ende der Pflichtimpfung scharf. Er befürchtet erneute Seuchenzüge, wenn die Impfabdeckung landesweit unter 70 bis 80 % sinkt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut sieht das ähnlich. Es schätzt das Risiko für das Wiederauftreten und die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit bei Aufhebung der Impfpflicht als mäßig bis hoch ein – abhängig von der Impfpolitik der anderen EU-Länder.