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„Landwirte dürfen Klauenbäder einsetzen“

Lesezeit: 3 Minuten

Dr. Hans-Peter Klindworth ist der Meinung, dass weder aus rechtlicher noch aus fachlicher Sicht etwas gegen den Einsatz von Klauenbädern spricht.


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Die Klauenerkrankungen Fäule, Mortellaro und Panaritium haben zuletzt drastisch zugenommen. Die drei Krankheiten gehören zum so genannten Fäule-Komplex. Eine oft unumgängliche Vorbeugemaßnahme sind Klauenbäder.


Doch immer wieder versuchen Behörden, den Einsatz der nicht-antibiotischen Klauenbäder mit den Wirkstoffen Formalin, Kupfer- und Zinksulfat zu unterbinden, zum Teil mit saftigen Strafen.


Behörden stellen ­Bauern an den Pranger


Beispielhaft hierfür ist die Situation in Niedersachsen: Durch flächendeckende Razzien und zahlreiche Bußgeld- und Gerichtsverfahren versucht das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Landwirten und Tierärzten den illegalen Einsatz der Klauenbäder zu unterstellen. Begründet wird das Vorgehen damit, dass Formalin, Kupfer- und Zinksulfat als Arzneimittel keine Zulassung haben und somit nicht als Klauenbad eingesetzt werden dürfen.


Die Behörden fordern beim Landhandel die Adressen von Landwirten ein, die Formalin, Kupfer- und Zinksulfat beziehen. Als registrierte Futtermittelhändler sind die Unternehmen nach der Cross-Compliance-Richtlinie verpflichtet, den Behörden die Adressen zu geben. Anschließend kontrolliert das LAVES auf den Betrieben, ob die Wirkstoffe als Klauenbad eingesetzt werden und stellt gegebenenfalls Bußgeldbescheide aus.


Das Vorgehen des LAVES ist ein Skandal, denn die Argumentation entspricht nicht den rechtlichen Tatsachen. Fakt ist, dass die Wirkstoffe nach EWG-Verordnung 2 377/90, der „Rosa Liste“, für alle lebensmittelliefernden Tierarten zugelassen sind.


Allerdings muss neben der EU-Verordnung noch das nationale Arznei-mittelgesetz (AMG) beachtet werden. Laut § 44 im AMG sind jedoch Arzneimittel zur äußerlichen Desinfektion, wie Formalin, Kupfer- und Zinksulfat, freiverkäuflich. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 b in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Nr. 4 AMG sind ­diese Desinfektionsmittel zudem zulassungsfrei. Außerdem kann der Verkauf ohne nachgewiesene Sachkenntnis erfolgen.


Zu beachten bei der Herstellung der Klauenbäder sind die Qualitätskriterien der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV). Diese Bedingungen müssen aber ohnehin von jeder tierärztlichen Haus-apotheke erfüllt werden. Deshalb kann jeder Tierarzt Klauenbä-der mit Formalin, Kupfer- und Zinksulfat herstellen und an Tierhalter abgeben, ohne Verschreibung einer Wartezeit.


Weiterhin begründet das LAVES das Verbot von formalin-, kupfer- und zinkhaltigen Klauenbädern mit dem Chemikaliengesetz oder der Biozidrichtlinie. Hier übersieht die Behörde jedoch, dass Arzneimittel sowohl im Chemikaliengesetz als auch in der Bio­zidrichtlinie ausgenommen sind.


Kein Entsorgungsproblem


Zudem verweisen die Behörden auf das Entsorgungsproblem für die Wirkstoffe. Richtig ist, dass für Kupersulfat, das auch als Düngemittel zugelassen ist, eine mögliche Anreicherung auf den Gülleflächen zu beachten ist. Zu empfehlen sind daher Bodenproben und entsprechende Bedarfsberechnungen.


Für Formalin gilt, dass nach dem Bundesabfallgesetz (KrW/AbfG) eine Entsorgung über die Gülle aufgrund der schnellen Abbaubarkeit völlig unproblematisch ist. Zu beachten sind jedoch die krebserregenden Eigenschaften. Denn das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Formaldehyd als humankanzerogen bei der Aufnahme über die Atemluft eingestuft.


Das gilt jedoch insbesondere für Berufsgruppen, die hohen Konzentrationen ausgesetzt sind (beispielsweise Leichenwäscher, Spanplattenhersteller). Dennoch sollten Landwirte beziehungsweise Tierärzte eine Atemschutzmaske mit Formalinfilter tragen und auf eine gute Belüftung achten.


Schluss mit der ­Gängelei!


Aus rechtlichen Gründen steht der Anwendung der Klauenbäder somit nichts im Wege. Doch die Behörden wollen das nicht einsehen. Darauf angesprochen zeigen sie keinerlei Einsicht und verweisen nur auf andere Behörden. Landwirte und Tierärzte müssen sich endlich gegen diese Gängelei wehren! Es muss schnellstmöglich eine praktikable Lösung gefunden werden.

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