Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

Milch: Altpacht bleibt Altpacht

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Milcherzeuger übernahm im Zuge der Hofübergabe von seinem Vater auch Flächen, die dieser noch vor Beginn der Milchquoten-Regelung (2. April 1984) zugepachtet hatte. Der Pachtvertrag endete am 31. Oktober 2003, nachdem er zuvor einmal vom Vater und später auch vom Sohn auf eigenen Namen verlängert wor-den war.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bei den betroffenen Flächen handele es sich immer noch um so genannte Altpachtflächen im Sinne der Milchgarantiemengen-Verordnung mit entsprechendem Pächterschutz, entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Az: 2 LB 66/08). Ent-scheidend sei, dass der Rückgabe der Flächen an den Verpächter eine „ununterbrochene Nutzungsüberlassung“ vorausgegangen sei, die ihren Ursprung in einem vor dem 2. April 1984 abgeschlossenen Pachtvertrag hatte.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.