Das nordrhein-westfälische Kabinett hat Anfang Mai einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. Anerkannte Tierschutzvereine sollen dadurch mehr Beteiligungs- und Anhörungsrechte erhalten, beispielsweise im Vorfeld von Baugenehmigungsverfahren. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) befürchtet, dass damit Stallbauvorhaben deutlich verzögert bzw. sogar ganz verhindert werden könnten.
Das Verbraucherschutzministerium begründet den Vorstoß mit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz. Dadurch haben Tiere einen Anspruch auf einen gleichgestellten Rechtsschutz, der mit dem Verbandsklagerecht möglich werde. Der WLV bezweifelt jedoch, ob ein Bundesland im Alleingang Regelungen treffen darf, die über das Bundestierschutzgesetz hinausgehen. Der WLV hat deshalb das Justizministerium NRW zu einer rechtlichen Prüfung aufgefordert. Das nordrhein-westfälische Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem Gesetzentwurf befassen.