Ich besitze eine 1 ha große Parzelle, die mitten im Acker meines Nachbarn liegt. Seit 7 Jahren bewirtschaftet er sie einfach mit. Da wir nie einen Pachtvertrag geschlossen haben und er mir auch keine Pacht zahlt, habe ich ihn oft aufgefordert, dies zu unterlassen oder einem Flächentausch zuzustimmen – bisher ohne Erfolg. Wie kann ich eine Herausgabe erzwingen? Welche Entschädigung steht mir zu?
Sie sollten ihn auf Herausgabe verklagen. Den Prozess werden Sie sicherlich gewinnen, da Sie anhand des Grundbuches nachweisen können, dass Sie der Eigentümer sind. Der Nachbar hätte nur eine Chance, wenn er beweisen könnte, dass es einen schriftlichen oder mündlichen Pachtvertrag gibt. Da Ihr er nie Pacht gezahlt hat, wird ihm das nicht gelingen.
Er hat sich Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht. Ihnen sind Pachtzinsen entgangen oder - bei Eigenbewirtschaftung - die Deckungsbeiträge der Fläche. Schadenersatzansprüche verjähren jedoch 3 Jahre nach Kenntnis des Anspruchs. Sie hätten aber die ganze Zeit wissen können, dass Ihnen Schadenersatz zusteht. Daher dürften Sie nur für die letzten 3 Jahre Anspruch auf Schadenersatz haben. Frühere Ansprüche sind hingegen verjährt. Die Verjährung greift aber nur, wenn sich Ihr Nachbar darauf beruft. Ansonsten steht Ihnen der Schadenersatz für 7 Jahre zu.