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Neue Gewerbe­grenzen erst ab 2011

Lesezeit: 2 Minuten

Für Direktvermarkter sollten ab dem 1. Juli 2010 – also erstmals für das Wirtschaftsjahr 2010/11 – neue Gewerbegrenzen gelten. Das hatte das Bundesfinanzministerium schon zu Jahresbeginn festgelegt (BMF-Schreiben vom 18.1.2010).


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Jetzt wurde eine Verschiebung um 1 Jahr bekanntgegeben. Die neuen Steuer-Regeln sind demnach erst ab 1. Juli 2011 – also erstmals für das Wirtschaftsjahr 2011/12 – verpflichtend anzuwenden; in Betrieben mit abweichendem Wirtschaftsjahr (Futterbau/Obstbau) sogar erst ab dem Wirtschaftsjahr 2012/13.


Hintergrund der Verschiebung sind offenbar Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Finanzverwaltung über die richtige Abgrenzung zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Einkünften bei der Direktvermarktung.


Für betroffene Betriebe bedeutet dies: Sofern die neuen Regelungen für Sie günstiger sind, können Sie sich auch jetzt schon auf diese berufen – sie also schon im aktuellen sowie allen steuerlich noch änderbaren früheren Wirtschaftsjahren anwenden.


Umgekehrt: Bedeutet die neue Rechtslage für Ihren Betrieb eine Verschlechterung, können Sie für das laufende Wirtschaftsjahr noch die bisherige Besteuerung beibehalten; in reinen Futterbau-/Obstbaubetrieben sogar bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2011/12.


Die Neuregelung besagt, dass Direktvermarkter mit dem Verkauf eigener Erzeugnisse immer landwirtschaftliche Einkünfte erzielen. Verkaufen sie daneben auch fremde (zugekaufte) Erzeugnisse, handelt es sich auch dabei um landwirtschaftliche Einkünfte, so lange der Umsatz aus den zugekauften Waren 1/3 des Gesamtumsatzes des Betriebes oder absolut 51 500 € netto im Wirtschaftsjahr nicht übersteigt. Bei Überschreitung einer oder beider Grenzen sollen nur die Einkünfte aus dem Verkauf der fremden Erzeugnisse gewerblich werden. Dagegen erzielen Sie mit den eigenen Erzeugnissen weiterhin landwirtschaftliche Einkünfte.


Ausführlich haben wir die neuen SteuerRegeln in top agrar 5/2010 dargestellt (Sei-te 48). Die Finanzverwaltung hat nun ein weiteres Anwendungsschreiben mit Beispielen angekündigt. Man darf gespannt sein!

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