Um zu klären, ob bei Gruppenreisen ins Ausland ein ausreichender betrieblicher Bezug besteht, prüfen die Finanzämter u.a. sehr genau, ob
- das Reiseprogramm auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten ist,
- ein homogener Teilnehmerkreis mit im Wesentlichen gleichartigen Interessen vorliegt,
- eine straffe Organisation und eine Teilnahmeverpflichtung besteht,
- die Organisation der Reise unter fachkundiger Leitung steht und
- die Wochenenden oder Feiertage mit in die Gestaltung einbezogen sind.
Maßgebend ist aber nicht der einzelne Punkt, sondern das Finanzamt entscheidet immer nach dem Gesamtbild, ob eine betrieblich veranlasste Studienreise vorliegt oder nicht.