Der Staat fördert Studenten mit bis zu 7 800 € und Schüler mit bis zu 5 800 € im Jahr. Wir zeigen, wie Ihre Kinder jetzt am besten vom Bafög profitieren können.
Mit dem Bafög unterstützt der Staat Studenten und Schüler aus weniger betuchten Familien. Entscheidend für die Bafög-Förderung ist dabei in aller Regel das Elterneinkommen.
Da das landwirtschaftliche Einkommen in den letzten Jahren bei Schweinehaltern, Ackerbauern und insbesondere bei den Milchviehhaltern alles andere als rosig war, lohnt es sich in diesem Jahr für noch mehr landwirtschaftliche Familien als bislang, einen Bafög-Antrag zustellen. Aber auch bei einem relativ hohen El-terneinkommen von über 50 000 € ist oft noch eine beträchtliche Bafög-Förderung drin. Dafür sorgen hohe Freibeträge, die sich vor allem dann summieren, wenn sich noch weitere Geschwisterkinder in der Ausbildung befinden.
Damit Sie prüfen können, ob Ihre Kinder einen Bafög-Anspruch haben, zeigen wir Ihnen in unserem aktuellen Ratgeber
wann Studenten und Schüler Anspruch auf Bafög haben,
wie sich die Bafög-Förderung für Studenten und Schüler berechnet,
wie viel Einkommen bzw. Vermögen Schüler und Studenten haben dürfen,
wie das Elterneinkommen ermittelt und angerechnet wird,
wie Sie möglichst viele Freibeträge herausholen und
wie Sie es durch geschickte Antragstellung schaffen, das „passende“ Einkommensjahr ins Spiel zu bringen.
Bis zu 648 € im Monat für Studenten
Studenten-Bafög gibt es für Studierende an Hoch- und Fachhochschulen sowie für Studenten an Höheren Fachschulen und (Berufs-)Akademien. Der Staat zahlt das Bafög grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Bewilligt wird die Förderung in aller Regel für jeweils ein Jahr, für den so genannten Bewilligungszeitraum. Dabei erhalten Studenten die staatliche Förderung sowohl während des Semesters als auch in der vorlesungsfreien Zeit.
Bei den Eltern wohnenden Studenten steht ein Bedarfssatz von bis zu 414 € pro Monat zu. Wohnt der Student am Studienort, erhöht sich der Bedarfssatz auf 512 € pro Monat, allerdings nur, wenn der Wohnraum nicht im Eigentum der Eltern steht. Vielfach steht den Studenten zusätzlich ein Mietzuschuss von bis zu 72 € zu. Ist ein Student selbst krankenversichert, bekommt er noch den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von zusammen 64 €.
Mit Mietzuschuss und Versicherungszuschlägen beläuft sich das Studenten-Bafög auf maximal 478 € bzw. 648 € im Monat. Weitere Einzelheiten zeigt unsere Übersicht 1.
Voller Zuschuss für Schüler
Schüler-Bafög gibt es frühestens ab der 10. Klasse und nur für bestimmte Schulformen, zum Beispiel für
schulische Ausbildungen zur Physiotherapeutin, Erzieherin oder Medizinisch-Technischen Assistentin,
weiterführende berufliche Ausbildungen z. B an landwirtschaftlichen Fachschulen und Technikerschulen,
Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg, beispielsweise auf dem Abendgymnasium, und für
Berufsfachschulen oder Fach- und Fachoberschulen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
Bei solchen Ausbildungen fördert der Staat die Schüler je nach Schultyp und Wohnsituation mit monatlichen Bedarfssätzen von 212 € bis 487 €, wobei nicht mehr bei den Eltern wohnenden Schülern höhere Bedarfssätze zustehen als Schülern, die noch im Elternhaus wohnen. Je nach Fall wird die Förderung noch um einen Mietzuschuss und einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag aufgestockt. Die Übersicht 2 zeigt die Einzelheiten.
Bei bestimmten schulischen Ausbildungen gibt es nur dann Bafög, wenn der Schüler die betreffende Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht mehr erreichen kann und deshalb auswärts wohnen muss. Eine Schule gilt dann als nicht erreichbar, wenn die Hin- und Rückfahrt von der Wohnung der Eltern zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln an mindestens drei Tagen in der Woche mehr als zwei Stunden dauert. Für welche Schulformen diese Einschränkung gilt, zeigt ebenso unsere Übersicht 2.
Bewilligt wird das Schüler-Bafög in aller Regel für ein Jahr, für den so genannten Bewilligungszeitraum. Anders als das Studenten-Bafög wird das Schüler-Bafög allerdings immer komplett als Zuschuss gewährt. Anne Schulze Vohren