Ein in der Nähe von Wärmeabnehmern aufgestelltes Blockheizkraftwerk („Satelliten-BHKW“) gilt als eigenständige Biogasanlage, für die der Betreiber die volle Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erhält. So lautet eine aktuelle Empfehlung der Clearingstelle EEG.
In der Vergangenheit war es zwischen Anlagenbetreibern und Energieversorgern häufiger zum Streit darüber gekommen, ob ein Satelliten-BHKW zur vorhandenen Anlage zählt oder eigenständig vergütet wird. Zählt das Satelliten-BHKW als eigene Anlage, ist die Vergütung für den eingespeisten Strom deutlich höher, da der Betreiber die volle Grundvergütung sowie den vollen Nawaro- und Gülle-Bonus erhält.
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg muss dafür aber ein ausreichender räumlicher Abstand zwischen Biogasanlage und Satelliten-BHKW vorhanden sein.
Auch ein BHKW, das bei einer Erweiterung auf dem Anlagenstandort errichtet wird, kann ab 2010 als eigene Anlage gelten. Voraussetzung dafür ist aber, dass seit dem Bau der Anlage oder dem zuletzt aufgestellten BHKW zwölf Monate vergangen sein müssen.