Die Weizen-Terminkurse sind regelrecht abgeschmiert.
Die Kassapreise liegen mittlerweile auf oder sogar über der Notierung.
Bei Vorkontrakten mit „Börsenkurs minus X“ drohen jetzt empfindliche Einbußen.
Künftig sollten in börsenbasierten Vorverträgen Abrechnungszeiträume statt eines fixen Datums stehen.
Je kürzer die Zeitspanne ist, desto kleiner sollte der Ab- stand zwischen Börsenkurs und Auszahlungspreis sein.