Das routinemäßige Kürzen der Ferkelschwänze verstößt gegen nationales und europäisches Tierschutzrecht. Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat jetzt in einem Erlass genau definiert, wie Landwirte in NRW ab Januar 2011 mit der Problematik umgehen müssen. Für alle Schweinehalter gilt künftig:
Jedes Tier muss ständig Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben.
Parallel müssen Landwirt und bestandsbetreuender Tierarzt im Rahmen der regelmäßigen Bestandsbetreuung prüfen, wie man die Haltungsbedingungen verbessern kann. Eingeleitete Maßnahmen müssen beim nächsten Besuch vom Tierarzt geprüft und protokolliert werden. Bleibt der Erfolg aus, müssen andere Lösungen besprochen werden.
Besteht das Problem des Schwanzbeißens im Betrieb des Abnehmers (Aufzüchter oder Mäster) trotz eingeleiteter Optimierungsmaßnahmen weiter, dürfen die Schwänze weiterhin vom Sauenhalter kupiert werden. Dazu benötigt der Ferkelerzeuger eine entsprechende Bescheinigung vom Abnehmer.
Wie Dr. Friedhelm Jaeger vom Ministerium in Düsseldorf betont, müssen sich auch diejenigen Sauenhalter, die ihre Ferkel in andere Bundesländer verkaufen, die Notwendigkeit des Schwänzekupierens bescheinigen lassen. „Nur so kann der Landwirt eine Prämienkürzung im Rahmen von Cross-Compliance vermeiden“, so Jaeger.