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So werden neue Ställe ab 2014 gefördert

Lesezeit: 3 Minuten

Ab diesem Jahr gibt es beim Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) eine Basis- und eine Premiumförderung. So sieht es der Rahmenplan 2014 bis 2017 für die Gemeinschaftsaufgabe vor. Im Basisbereich können die Bundesländer einen Zuschuss von bis zu 20 % zahlen. Um den zu bekommen, müssen Landwirte Tierschutzauflagen erfüllen, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Im Premiumbereich gibt es bis zu 40 %. Aber nur, wenn noch weitergehende Anforderungen an den Tierschutz erfüllt werden.


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Um die Basisförderung für Laufställe zu erhalten, müssen Milchviehhalter vor allem folgende Anforderungen einhalten:


  • nutzbare Stallfläche mindestens 5,5 m2/GV,
  • eine Liegebox/Tier,
  • geeignete trockene Einstreu oder Komfortmatten im Liegebereich.


In der Kälberhaltung müssen die Kälber unter anderem ab der 5. Lebenswoche in Gruppen gehalten werden. Wer die Premiumförderung in Anspruch nehmen will, muss seinem Milchvieh zusätzlich u. a. Auslauf ermöglichen.


Schweinehalter müssen für die Basisförderung folgende Auflagen erfüllen:


  • Liegebereich mit geeig­neter trockener Einstreu bzw. mit Tiefstreu oder mit einer Komfortliegefläche,
  • mindestens drei verschiedene veränderbare Beschäftigungselemente.


Für die Premiumförderung werden darüber hinaus verlangt:


  • Mindestens 20 % mehr Fläche für Aufzuchtferkel und Mastschweine sowie für Jungsauen und Sauen in der Gruppenhaltung als nach geltenden gesetzlichen Standards vorgeschrieben,
  • Abferkelbucht mindestens 6 m2 groß und nach dem Abferkeln dauerhaft geöffnet.


Die Tabelle zeigt die derzeit geplanten Fördersätze in den Bundesländern. Alle Länder bis auf Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Förderrichtlinien noch nicht veröffentlicht und arbeiten derzeit noch daran. Änderungen sind somit nicht ausgeschlossen. Sind die Programme fertiggestellt, müssen sie zudem noch von der EU-Kommission genehmigt werden.


Die Tabelle zeigt die Höchstfördersätze. Bei schlechter Haushaltslage könnten die Fördersätze reduziert werden.


Nach jetziger Planung wollen sechs Bundesländer den vom Bund vorgegebenen Rahmen voll ausnutzen. Sie fördern also im Basisbereich mit 20 % und im Premiumbereich mit 40 %. Zudem planen sie nicht, noch weitergehende Anforderungen an die Gewährung der Fördermittel zu stellen, als der Rahmenplan es bereits vorsieht. Darunter fallen z.B. Bayern, Hessen und Thüringen.


Nicht so NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Sie stellen noch weitergehende Anforderungen, wie die Einhaltung eines Viehbesatzes von max. 2 GV/ha. Rheinland-Pfalz, NRW und Niedersachsen verlangen zudem z.B. eine mindestens neunmonatige Güllelagerung.


Hinzu kommt: NRW und Niedersachsen verzichten auf die Basis- und bieten nur die Premiumförderung an.


Sachsen spielt eine Sonderrolle. Dort wird ohne Bundesmittel gefördert. Theoretisch gelten dadurch noch die gleichen Förderbedingungen wie im letzten Jahr. Allerdings stehen 2014 aller Voraussicht nach keine Fördergelder für neue Anträge zur Verfügung, da zunächst eine Vielzahl bereits bewilligter Anträge ausgezahlt werden. Da sich die Förderbedingungen aber 2015 ändern, können in diesem Jahr eingehende Anträge auch nicht in späteren Jahren bewilligt werden. Die Förderkonditionen für 2015 stehen noch nicht fest.


Schleswig-Holstein bleibt trauriges Schlusslicht. Dort gibt es auch 2014 keine AFP-Mittel.


Anträge können Sie in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bereits seit Anfang Januar stellen. In den restlichen Bundesländern geht es erst später los. Entsprechend spät können die Gelder dann auch erst fließen. Dies liegt vor allem daran, dass die Bundesländer auf die Genehmigung ihrer Programme durch die EU warten. Damit ist frühestens im Herbst zu rechnen.

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