Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

Solar: Ohne Eigenverbrauch geht nichts mehr !

Lesezeit: 6 Minuten

Der Bundestag hat Ende März die drastische Absenkung der Solarstrom-Förderung beschlossen. Daher sind jetzt neue Konzepte gefragt.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Würfel sind gefallen. Die Solarstromförderung in Deutschland wird rückwirkend zum 1. April um 29 %, bis Ende des Jahres sogar um bis zu 40 %, reduziert (siehe Übersicht). Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag Ende März beschlossen.


Gegenüber dem Regierungsentwurf (siehe top agrar 4/2012) hat sich nur wenig geändert. Neu sind folgende Regelungen: Besitzer von Ställen im Außenbereich erhalten die Vergütung für Dachanlagen nur, wenn die Ställe der dauerhaften Haltung von Tieren dienen und eine Baugenehmigung vorhanden ist.


Einschnitt für Solarhallen:

Bei neuen Solarhallen dagegen gilt die niedrigere Vergütung für Freiflächenanlagen (13,5 Cent je Kilowattstunde, Ct/kWh). Einzige Ausnahme: Wenn der Besitzer für das Gebäude vor dem 1.4.2012 einen Bauantrag gestellt, den Bau bei der Behörde anzeigt oder den Bau begonnen hat, erhält er auch die höhere Dachvergütung.


Neu ist auch, dass nur noch 80 % des Stroms bei Dachanlagen bis 10 Kilowatt (kW) Leistung vergütet werden. Bei Anlagen von 10 bis 1 000 kW sind es 90 %. Der restliche Strom soll selbst verbraucht oder über einen Stromhändler direkt vermarktet werden. Für den selbst verbrauchten Strom gibt es keine Vergütung mehr über den bisherigen „Eigenverbrauchsbonus“. Dieses Marktintegrationsmodell gilt für alle Anlagen, die unter das neue EEG fallen, wird aber erst ab dem 1. Januar 2013 angewendet.


Monatliche Absenkung:

Ab dem 1. Mai 2012 sinkt die Vergütung monatlich um 1 % gegenüber dem Vormonat. Im Gegensatz zu der bisherigen halbjährlichen Absenkung soll die monatliche Korrektur für eine schnellere Marktanpassung sorgen und die „Endrallye“ vor dem Stichtag der nächsten Absenkung beenden.


Dafür wurde die umstrittene Regelung gestrichen, wonach die Bundesregierung Vergütungen per Verordnungen hätte anpassen dürfen.


Längere Übergangsfristen:

Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Gesetzgeber die Übergangsfristen etwas gelockert: Betreiber von Dachanlagen erhalten noch die alte, höhere Vergütung (EEG 2012), wenn:


  • Sie vor dem 24.02.2012 ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gestellt haben und
  • die Anlage bis zum 30.06.2012 ans Netz geht.


Auch bei Freiflächenanlagen hat der Gesetzgeber die Übergangsfrist erweitert. Aber Achtung: Für alle nach dem 1.4.2012 angeschlossenen Dach- und Freiflächenanlagen (also auch die mit Übergangsfrist in Betrieb genommenen) gilt der neue Inbetriebnahme-Begriff. Danach reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Stattdessen muss die Anlage fest installiert und mit einem Wechselrichter verbunden sein.


Die genauen Vergütungssätze und alle weiteren Änderungen im Detail haben wir für Sie in einem Leserservice zusammensgestellt, den Sie unter www.topagrar.com abrufen können.


Gesetz geht am Markt vorbei:

Wie wird sich der Markt jetzt weiterentwickeln? Nach aktuellen Berechnungen ist bei der neuen Vergütung eine Rendite von 6 % erst bei Anlagenpreisen ab 1 000 bis 1 300 € je kW möglich. Heute kostet eine schlüsselfertige Anlage ca. 1 700 € je kW. Ob die Anlagenpreise so stark gesenkt werden können, gilt in der Branche als unwahrscheinlich.


Umstritten ist auch das Marktintegrationsmodell. Die Bundestagsfraktion der Grünen kritisiert genauso wie Verbände aus der Energiewirtschaft, dass die Betreiber kleinerer Anlagen keinen Zugang zur Strombörse haben und die Vermarktungskosten höher als die Erlöse seien.


Auch sei die über die 80 bis 90 % hinausgehende Strommenge erst nach einem Jahr und sehr aufwändig zu berechnen. Daher ist das Modell eine Vergütungsabsenkung durch die Hintertür.


Markt könnte einbrechen:

Wie sich die Solarstromerzeugung ab dem 1. April weiter entwickeln wird, ist offen. Regierungsvertreter wie z. B. der FDP-Bundestagsabgeordneter Klaus Breil gehen davon aus, dass „die Renditen attraktiv waren, sind und bleiben“.


Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet dagegen mit einem Markteinbruch um mindestens 75 %. Bis zum Auslaufen der Übergangsfristen am 30.09.2012 werden noch diejenigen eine Anlage installieren, die von der Übergangsregelung profitieren, also noch die alte Vergütung erhalten.


Ab dem vierten Quartal 2012 wird der Markt laut BSW vor allem in der Leistungsklasse bis 100 kW einbrechen. Denn diese Klasse, die am stärksten von der Kürzung betroffen ist, hat im Jahr 2011 rund die Hälfte des Marktes ausgemacht. Betroffen sind davon genossenschaftliche Bürgersolaranlagen sowie Projekte in Kommunen und in der Landwirtschaft.


Mit Mischvergütung rechnen:

Doch nicht alle Experten sehen den Markt so pessimistisch. Mit der Absenkung wird die EEG-Vergütung erstmals auch bei kleinen Anlagen mit 19,5 Ct/kWh deutlich unter dem Preis von 22 bis 24 Ct je kWh liegen, den Verbraucher heute für Strom bezahlen. Wer jetzt also eine Photovoltaikanlage installiert, wird bestrebt sein, so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen – erst recht, weil künftig nur 80 bis 90 % des eingespeisten Stroms vergütet werden.


Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) regt daher an, künftig mit einer Mischvergütung zu kalkulieren. Wenn ein Haushalt 30 % seines Stroms selbst produziert, setzt sich der Wert des Solarstroms so zusammen: Für 70 % des Stroms erhält er die EEG-Vergütung von 19,5 Ct pro kWh, bei 30 % spart er etwa 23 Ct je kWh für Zukaufstrom ein. Die Vergütung macht also zusammen 20,55 Ct/kWh aus (Rechenweg: 19,5 Ct x 0,7 + 23 Ct x 0,3).


Die künftige Mischvergütung wird einerseits von der weiteren Absenkung der EEG-Vergütung abhängen, die wiederum an die Stärke des Zubaus in den kommenden Monaten gekoppelt ist. Der zweite wichtige Faktor wird aber auch der Strompreis sein. Die FfE erwartet eine Steigerung für private Haushalte von 3,5 % pro Jahr. Zusätzlich hat das FfE eine Senkung der Anlagenkosten um 9 % pro Jahr im Schnitt der letzten zwölf Jahre ermittelt. Unter diesen Voraussetzungen (Strompreissteigerung um 3,5 % und 9 % Kostendegression bei Komplettanlagen pro Jahr) könnte eine Solaranlage selbst bei geringen Eigenverbrauchsanteilen von 20 % wirtschaftlich interessant bleiben.


Konkurrenzdruck wächst:

Inwieweit die Absenkung der Vergütung der deutschen Solarindustrie schadet, lässt sich noch nicht absehen. „Deutsche Hersteller stehen in Konkurrenz zu den Chinesen, egal, wie hoch die Vergütung ist. Wenn man nicht billiger ist als die Chinesen, muss man besser sein“, sagte Michael Kauch (FDP) während der Bundestagsdebatte.


Allerdings konnten in den vergangenen zwei Jahren deutsche Hersteller die Nachfrage gar nicht allein decken: Während die deutschen Produktionskapazitäten für Solarmodule Ende 2011 bei 4,5 Gigawatt lagen, wurden 7,5 GW installiert. Daher muss ein Großteil der Module ohnehin aus dem Ausland kommen.


Die weitere Marktentwicklung wird von neuen Lösungen abhängen, z. B. der Entwicklung von Stromspeichern. Der Anlagenplaner und -betreiber Vario green energy bringt es auf den Punkt: „Statt den Kopf in den Sand zu stecken, müssen Hersteller, Händler und Fachhandwerker neue und kreative Konzepte entwickeln. Nur so bleibt die deutsche Solarbranche wettbewerbsfähig.“


Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Ob der Bundesrat am 11. Mai den Vermittlungsausschuss anrufen wird, ist umstritten. Denn laut Presseberichten haben die unionsregierten Bundesländer bereits Zustimmung zu dem Gesetz geäußert.


Allerdings kündigte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel an, dass das Land auch andere Länder zum Aufrufen des Vermittlungsausschusses bewegen will. Zusätzlich prüfen einige Verbände eine Verfassungsklage oder wollen das Gesetz über ein Bürgerbegehren stoppen. Hinrich Neumann

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.