Die Abgabe von nicht als Pflanzgut vorgesehenen Saatkartoffeln für Pflanzzwecke kann für Vermehrer teuer werden. So hat das Schiedsgericht der niederländischen Organisation für Kartoffel-Händler (NAO) einen niederländischen Vermehrer zu einer vertraglichen Buße von 15 000 € zuzüglich der gesetzlich anfallenden Zinsen und der Schiedsgerichtskosten verurteilt.
Der Landwirt hatte im Jahr 2010 ohne Zustimmung des Kartoffelhandelshauses Kartoffeln zu Pflanzzwecken an einen deutschen Betrieb abgegeben. Er hatte aber nur die Zustimmung des Händlers, die Saatkartoffeln zu Konsumzwecken zu verkaufen.
Der Vermehrer habe die Pflicht verletzt, sich zu vergewissern, wozu der Käufer die Kartoffeln verwendet, so das Schiedsgericht. Ein Indiz dafür, dass die Knollen tatsächlich zu Saatzwecken eingesetzt werden, sei zudem der gezahlte Preis gewesen. Dieser war doppelt so hoch wie zu diesem Zeitpunkt am Markt üblich.
„Dieses Urteil ist ein Meilenstein für mehr Fairness am Markt“, so Geert Staring, Geschäftsführer von Breeders Trust, der europäischen Organisation der Züchter mit Sitz in Brüssel. „Dem unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil wird ein Riegel vorgeschoben. Alle müssen nach den gleichen Regeln handeln.“ Breeders Trust hatte das Verfahren 2010 veranlasst.