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TKB: Neue Regelung in Brandenburg

Lesezeit: 1 Minuten

Die Tierhalter in Brandenburg sind noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Denn die geplante Streichung aller Zuschüsse des Landes zur Tierkörperbeseitigung (TKB) ist nun doch vom Tisch. Der Potsdamer Landtag beschloss Mitte April, dass die Kosten für die TKB künftig zu jeweils 20 % durch das Land und die Kreise sowie zu 60 % durch die Landwirte getragen werden. Bislang wurden die Kosten – jährlich rund 6 Mio. € – zu je einem Drittel von den drei Parteien geschultert. Die TKB bei Seuchenausbrüchen ist von der neuen Finanzierungsregelung nicht betroffen. Sie wird weiter zu jeweils 50 % vom Land und der Tierseuchenkasse bezahlt.

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