Betreiber von Biogasanlagen oder Windparks sollten jetzt nicht unter Zeitdruck und ungeprüft Verträge mit Stromvermarktern abschließen, die den Strom aus den Anlagen an der Börse verkaufen oder Regelenergie anbieten wollen.
„Derzeit drängen einige Anbieter auf eine schnelle Unterschrift, wozu es aber keine Veranlassung gibt“, warnte Bernhard Temmen von der RWG Emsland Süd auf einer Tagung des 3N Kompetenzzentrums Nachwachsende Rohstoffe. Als Grund für die Eile würden die Stromhändler die ab 1. Januar 2012 geltende Marktprämie für Strom aus erneuerbaren Energien angeben.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Betreiber von neuen oder bestehenden Anlagen diese Prämie erhalten, wenn sie den Strom an der Börse verkaufen oder Regelenergie anbieten. Die Prämie ist die Differenz zwischen einem Durchschnitts-Börsenpreis und der geltenden EEG-Vergütung.
Da ein einzelner Betreiber seinen Strom nicht direkt vermarkten kann, ist ein Vertrag mit einem Stromhändler nötig. „Aber man kann jederzeit in das Marktprämienmodell einsteigen“, rät Temmen zu mehr Gelassenheit. Viel wichtiger als ein schneller Einstieg sei es, den Vermarkter auf Seriosität zu prüfen. Denn bei einer Pleite muss der Anlagenbetreiber bis zu drei Monate auf einen Teil des Stromerlöses verzichten.