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Wann eine Unfallversicherung sinnvoll ist

Lesezeit: 2 Minuten

Sind Sie als Landwirt ausreichend für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert (private BUZ)? Wenn ja, benötigen Sie nicht zwingend eine zusätzliche, private Unfallversicherung. Eine solche Police kann für den Betriebsleiter jedoch dann Sinn machen, wenn er für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu alt ist oder Vorerkrankungen vorhanden sind. Allerdings ist die Unfallversicherung immer nur zweite Wahl, da 90 % der Berufsunfähigkeits-Fälle auf Krankheiten zurückzuführen sind.


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Sinnvoll ist eine private Unfallversicherung dagegen häufig für den Ehegatten und die schulpflichtigen Kinder. Die Stiftung Warentest empfiehlt – je nach Familiensituation – eine Versicherungssumme von 100 000 € bei Invalidität und ca. 300 000 € bei Vollinvalidität. Wichtig: Überfrachten Sie die private Unfall-Police nicht mit zu vielen Zusatzbausteinen!


So muss bei Kindern keine Todesfallsumme mitversichert werden. Beim Betriebsleiter und dessen Ehegatten wird das Todesfallrisiko besser über eine preiswerte Risikolebensversicherung abgedeckt, da diese auch bei Tod infolge von Krankheit und nicht nur als Folge eines Unfalls zahlt.


Spezielle Leistungen wie Übergangsgelder, Unfall-Krankentagegeld usw. sind sehr teuer und in der Regel nicht unbedingt notwendig. Vereinbaren Sie auch keine Prämienrückgewähr, denn dann wird die Unfallpolice zum Ratensparvertrag mit niedriger Verzinsung. Dynamiken verteuern den Beitrag ebenfalls und sind bei dieser Versicherung nicht angebracht. Besser ist es, von vornherein ausreichend hohe Versicherungssummen zu wählen.


Eine günstige Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100 000 € und einer Progression von 300 % kostet 40 bis 50 € pro Kind, 100 bis 150 € für den Ehegatten und 150 bis 200 € für den Betriebsleiter (jeweils Jahresbeiträge).


Burkhard Fry, LK NRW

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