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Welche Mengen-Absprachen sind jetzt erlaubt?

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat das Agrarmarktstrukturgesetz geändert. Was bedeutet das für die Milch?


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Hess: Die Gesetzesänderung erlaubt Mengenabsprachen. So dürfen Agrar-organisationen und jetzt auch Molkereigenossenschaften ihre Milchmengen konkret und verbindlich vereinbaren. Zu den Agrarorganisationen zählen Milcherzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbände, aber z.B. keine Landesvereinigungen. Die EU-Kommission hatte den Weg für die Gesetzesänderung bereits im April geebnet. Die Sonder-Erlaubnis gilt für sechs Monate, also noch bis zum 12. Oktober 2016. Möglicherweise gibt es eine Verlängerung von sechs Monaten.


Gelten diese Mengen-Absprachen für alle Milcherzeuger?


Hess: Eine Agrarorganisation kann in ihrem jeweiligen Bezugsraum, beispielsweise einem Bundesland oder einer Gruppe nebeneinanderliegender Bundesländer, ein allgemeinverbindliches Mengenprogramm beantragen. Dann müssen sich auch die Milcherzeuger daran halten, die gar kein Mitglied in der Organisation sind. Das ist allerdings nur möglich, wenn in dem Gebiet mindestens 50% der Milcherzeuger dieser Organisation angehören und diese mindestens zwei Drittel der Milchmenge bündelt.


Sind verbindliche Mengen-Absprachen für ganz Deutschland möglich?


Hess: Aktuell gibt es in Deutschland etwa 150 registrierte Agrarorganisationen in der Milch-Branche. Beispielsweise koordiniert die Bayern MeG die Milchvermarktung von 92 Erzeugerorganisationen mit rund 12000 Milcherzeugern und 3,3 Mrd. kg Milch. Allerdings gibt es allein in Bayern mehr als 30000 Milcherzeuger, sodass die Bayern MeG nicht repräsentativ ist. Selbst das DMK als größte deutsche Molkereigenossenschaft mit 8300 Mitgliedern und 6,8 Mrd. kg wäre deutschlandweit nicht repräsentativ. Deshalb könnte nur eine deutschlandweite Dach-Organisation eine bundesweite Mengen-Absprache koordinieren – zumal auch nur so der Bezugsraum „Deutschland“ eindeutig definiert ist.


Eine solche „Branchenorganisation Milch“ müsste sich aber zunächst noch gründen. Sie müsste mindestens zwei Stufen der Wertschöpfungskette umfassen, also Erzeuger und entweder Verarbeitung oder Handel.


Wie könnte die Umsetzung aussehen? Wie wahrscheinlich sind Absprachen?


Hess: Allgemeinverbindliche, markt-entlastende Mengenbeschränkungen lassen sich nicht sanft einführen: Jemand muss die betriebliche Referenzmenge bemessen und Kürzungen zuweisen. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Und eine Erhöhung des Milchpreises ist nur zu erwarten, wenn die großen Milchregionen in ganz Europa ihre Milchmengen planen und das Einhalten der Mengenbeschränkungen überwachen. Das stößt aber wiederum auf große Interessensgegensätze – bei Erzeugern und Molkereien.


Deshalb erwarte ich nicht, dass es in Deutschland oder Europa jetzt Mengenabsprachen gibt. Dennoch könnte die Gesetzesänderung Impulse liefern: Beispielsweise könnte eine Branchenorganisation neue Preismodelle entwickeln oder Instrumente zur Preisabsicherung anbieten.

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