Wer in Deutschland Schlafmohn anbauen will, braucht dazu eine betäubungsrechtliche Erlaubnis. Denn Mohn enthält einen morphinhaltigen Saft, aus dem Opium hergestellt werden kann. Der Antrag muss bei der Bundesopiumstelle in Bonn in einem vorgegebenen Formular gegen eine Gebühr von 190 € gestellt werden.
Für die landwirtschaftliche Nutzung sind die Sorten Mieszko (Sommermohn) und Zeno Morphex (Wintermohn) zugelassen. Beide Sorten sind als morphinarm getestet und enthalten im oberen Pflanzen-drittel weniger als 0,02 % Morphin.