Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Aus dem Heft

Wildschaden: Streit um die Verfahrenskosten

Lesezeit: 1 Minuten

Wenn ein Landwirt im Rahmen eines Wildschadenverfahrens einen Anspruch auf Wild­schadenersatz zugesprochen bekommt, muss der Ersatzpflichtige (in der Regel der Jagdpächter) auch die vollen Kosten des Verfahrens übernehmen. Das gilt auch dann, wenn die Verfahrenskosten die Höhe des Wildschadenersatzes deutlich übersteigen. Dies entschied das Amtgericht Kehlheim in einem Fall, in dem die Gemeinde einem Landwirt 50 € Wildschadenersatz zugesprochen hatte und der Jagdpächter zusätzlich die knapp 130 € Verfahrenskosten übernehmen musste (Az.: 1 C 494/10).


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Richter betonten, dass ein geschädigter Landwirt grundsätzlich nicht verpflichtet sei, im Vorfeld eines Wildschadenverfahrens auf ein Ausgleichsangebot des Jagdpächters einzugehen. Dies sei erst dann der Fall, wenn der Ersatzpflichtige rechtzeitig vor Beginn des Ortstermins ein konkretes und verbindliches Angebot abgebe, bei dem auch für den Laien ohne weiteres erkennbar sei, dass der angebotene Betrag den Schaden voll abdecke.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.