Bei uns soll ein Bürgerwindpark entstehen, mit Unterstützung der Gemeinde. Durch meine Flächen würden Energieleitungen in einem 7 m breiten Streifen verlegt werden. Ich mache mir Sorgen um die Ertragsfähigkeit des Bodens und das Funktionieren der Drainagen. Kann ich gezwungen werden, an dem Projekt teilzunehmen?
Das ist nicht der Fall. Die Idee eines Bürgerwindparks besteht darin, dass die Grundeigentümer der Flächen sowie die Anwohner gemeinsam – eventuell mit Unterstützung und unter Teilnahme der Gemeinde – in die Windenergie-Erzeugung einsteigen. Dazu werden Gesellschaften gegründet, an denen Anwohner und Grundeigentümer als Mitgesellschafter (z. B. Kommanditisten) beteiligt sind. Die Gesellschaft baut und betreibt dann die Windanlagen. Ziel ist es, die Windkraftanlagen optimal zu positionieren, damit sie einen hohen Stromertrag erwirtschaften und gute Gewinne an die Teilhaber ausgeschüttet werden können. Mit Hilfe des Bürgerwindparks soll verhindert werden, dass unterschiedliche Interessen und Belastungen in der örtlichen Gemeinschaft entstehen und dadurch Unfrieden in die Gemeinde getragen wird.
Jedoch beruhen solche Projekte auf absoluter Freiwilligkeit. Sie funktionieren nur, wenn die Grundeigentümer freiwillig ihren Grund und Boden für die Windkraftanlagen zur Verfügung stellen und die entsprechenden Gesellschafts- und Gestattungsverträge unterzeichnen. Das Gleiche gilt für die Durchleitung des Stroms durch unterirdische Leitungen auf eigenem Grund und Boden. Gezwungen werden können Sie zu alledem nicht, das hat zuletzt das Oberlandesgericht Jena entschieden (Az: BI U 687/08).