Uns erreichen immer mehr Anrufe von Landwirten, die mit einem Zug aus Schlepper und zwei Anhängern angehalten wurden. Hier gilt eine maximale Fahrzeuglänge von 18 m. Nur im Gütertransport gilt für Gliederzüge aus Zugfahrzeug und Anhänger unter bestimmten Bedingungen 18,75 m als maximales Maß. Mit überstehender Ladung darf die Gesamtlänge 20 m nicht überschreiten.
Gemessen wird von der Vorderkante des Zugfahrzeugs bis zur Hinterkante des Anhängers. Beim Schlepper lassen sich hier schnell einige cm rausholen, indem man das Frontgewicht abbaut und die Unterlenker der Fronthydraulik einklappt. Wird eine Überlänge festgestellt, trifft das Bußgeld den Fahrer und den Halter der Fahrzeuge. Für den Fahrer sind 50 €, für den Halter 75 € Strafe fällig, beide bekommen zusätzlich 1 Punkt. Eine Maßtoleranz gibt es nicht. Ob das Fahrzeug weiterfahren darf, liegt im Ermessen des Polizeibeamten vor Ort.