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das Aktuelle Interview - Clearfield-Raps: Haftungsrisiken für Anbauer und Lohnunternehmer

Lesezeit: 4 Minuten

Zur Aussaat 2012 stehen bei uns erstmals 2 Clearfield-Rapssorten über die EU-Sortenliste zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Raps, der konventionell mit Herbizidresistenz ausgestattet wurde.


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Das Hauptproblem des neuen Clearfield-Systems ist, dass man damit ALS-resistenten Raps ausdrillt. Der Ausfallraps lässt sich in den Folgekulturen dann nicht mehr mit ALS-Hemmern, z. B. Sulfonylharnstoffen, bekämpfen. Problematisch ist, dass der Raps über Ernte- und Transportfahrzeuge verteilt wird. Auch reicht der Pollenflug aus, um die Resistenz auf benachbarte Rapsflächen zu verbreiten. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Landwirt, sich gegen das ungewollte Einschleppen auf seine Flächen zu schützen?


Feuerhake: Ein Landwirt hat keinen Abwehr- oder Unterlassungsanspruch gegen seinen Flächennachbarn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 1004 (BGB). Beeinträchtigungen durch Naturkräfte, z. B. Pollenflug, lassen sich hiermit nicht abwehren.


Es kommt aber ein nachbarlicher Entschädigungsanspruch für den?Land-wirt in Betracht aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Nachbar sein Grundstück zwar ortsüblich nutzt, dadurch aber das eigene Grundstück wesentlich beeinträchtigt wird und dies nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann.


Durch den Pollenflug kommt es wegen der erschwerten Bekämpfung des resistenten Rapsdurchwuchses zu einer wesentlichen Beeinträchtigung. Diese ist auch ortsüblich, denn die Clearfield-Rapssorten sind zugelassen und ihr Anbau ordnungsgemäße ackerbauliche Nutzung. Der Entschädigungsanspruch ist verschuldensunabhängig. Der Verursacher, das heißt der?An-bauer von Clearfield-Raps, muss daher die Vermögenseinbuße ausgleichen, die der betroffene Nachbar durch das Überschreiten der „Zumutbarkeitsgrenze“ erleidet. Diese lässt sich im konkreten Fall jedoch schwer bestimmen.


Es findet somit kein vollständiger Schadensausgleich statt. Der Verursacher wird aber wohl zu einem großen Teil die Mehrkosten zu tragen haben, die sich für seinen Nachbarn ergeben.


Kann sich ein Landwirt rechtlich gegen das Einschleppen von Clearfield-Raps über Mähdrescher und Transportfahrzeuge schützen?


Feuerhake: Hier hat er Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung, soweit Rapskörner die Beeinträchtigung verursachen. Der Eigentümer der Fahrzeuge muss dafür sorgen, dass diese verkehrssicher sind. Hält er dies nicht ein und wird die Fläche des Landwirts beeinträchtigt, können Beseitigungsansprüche und – bei drohender Wiederholungsgefahr – Unterlassungsansprüche bestehen.


Haftungsrisiken bestehen zudem für Lohnunternehmer und Landwirte, die Lohnarbeiten durchführen. Diese ergeben sich aus den vertraglichen Nebenpflichten der jeweiligen Verträge mit den Landwirten. Danach bestehen Aufklärungs- und Schutzpflichten gegenüber den Landwirten als Vertragspartnern. Der Lohnunternehmer hat sich so zu verhalten, dass er Rechtsgüter des Vertragspartners nicht verletzt.


Bei Verletzung der Nebenpflichten bestehen Schadensersatzansprüche der Landwirte gegen den Lohnunternehmer, wobei sein Verschulden hier vermutet wird. Der Lohnunternehmer müsste also beweisen, dass er nicht verantwortlich ist.


Wie sollten sich Lohnunternehmer und Landwirte verhalten?


Feuerhake: Der Lohnunternehmer muss auf eine gründliche Reinigung seiner Maschinen achten. Landwirte sollten mit ihren Lohnunternehmern schriftliche Verträge abschließen und dabei vor allem festhalten, dass diese z. B. keine Maschinen einsetzen, die vorher auf Clearfield-Rapsflächen waren. Für Zuwiderhandlungen haftet dann der jeweilige Lohnunternehmer.


Welche rechtlichen Probleme kommen auf Anbauer von Clearfield-Raps zu?


Feuerhake: Auf sie können Entschädigungsansprüche der Nachbarn zukommen. Zudem ergeben sich für sie auch Haftungsrisiken wegen der Verbreitung durch Ernte- und Transportfahrzeuge und aus dem Pachtrecht. Den Anbauern von Clearfield-Raps ist zu raten, ihre Flächennachbarn vor dem Anbau zu in­formieren, um Konflikte zu vermeiden.


Wie können Verpächter verhindern, dass herbizidresistenter Raps auf ihre Flächen eingeschleppt wird?


Feuerhake: Verpächter können bei Neuabschluss im Pachtvertrag festlegen, dass auf ihren Flächen bestimmte Maßnahmen nicht durchgeführt werden, wie zum Beispiel der Anbau von Clearfield-Raps. Bei Zuwiderhandlungen macht sich der Pächter dann schadensersatzpflichtig. In laufenden Verträgen erfordert ein solcher Zusatz die Zustimmung des Pächters.


Dorothee Feuerhake, Diplom-Juristin und B.Sc. agr., Westfälisch Lippischer Landwirtschafts- verband

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