Pachtrecht: Hat der Verpächter dem Pächter von rübenfähigem Ackerland keine Rübenlieferrechte übertragen, so steht ihm bei Beendigung des Vertrages – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Vertrag – kein Anspruch auf Übertragung von Lieferrechten zu, die der Pächter von Dritten erworben oder von der Zuckerfabrik zugeteilt erhalten hat. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Rechtstreit zwischen der BVVG und mehreren Pächtern entschieden (Az: Lw ZR 4/11).
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