Kfz-Steuer: Zuständig für die Kfz-Steuer sind künftig nicht mehr die Finanz-, sondern die Hauptzollämter. An diese müssen Sie dann z. B. Anträge auf Kfz-Steuerbefreiung richten. Die Umstellung erfolgt zwischen Februar und Mai 2014. NRW und Niedersachsen stellen z. B. schon im Februar, Bayern und Sachsen im Mai um. Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer bleiben bestehen, Befreiungen und erteilte Kfz-Steuerbescheide gültig. An- und Ummeldung, Halterwechsel oder das Stilllegen von Fahrzeugen erledigen wie bisher die Zulassungsbehörden.
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