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Lesezeit: 1 Minuten

Abgesperrt: 300 € Schmerzensgeld musste jetzt ein bayerischer Landwirt zahlen. Der Grund: um seine Rinder auf die Weide zu treiben, hatte er einen Feldweg mit einem Seil abgesperrt. Ein Fahrradfahrer übersah das Seil, stürzte und erlitt einen Unterarmbruch. Das Kaufbeurer Amtsgericht stellte das Verfahren gegen Zahlung des Schmerzensgeldes ein, wie die Allgäuer Zeitung berichtete.


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Abgeurteilt: Wer beim Händler einen Gebrauchtwagen als „unfallfrei“ in Zahlung gibt, haftet dafür. Im Urteilsfall hat-te der Händler das Auto teurer weiterverkauft. Der Käufer bemerkte den Schaden und gab den Pkw zurück. Nun muss der Erstbesitzer das Auto zurücknehmen und die Preisdifferenz bezahlen, entschied der Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 117/12).

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