Nur 15% der Biogasanlagenbetreiber, die sich in diesem und im letzten Jahr um eine Anschlussvergütung bewerben konnten, haben an der Ausschreibung teilgenommen. Das zeigt eine Auswertung des Fachverbandes Biogas. Die meisten Teilnehmer wollen zudem ihre Anlage flexibilisieren, in dem sie die Stromproduktion bei bestehender oder nur leicht erhöhter Anschlussleistung reduzieren. Nur wenige haben die Leistung „überbaut“. Die Flexibilisierung ist eine Teilnahmevoraussetzung für das Ausschreibungsverfahren.
Betreiber von Anlagen, die im Jahr 2021 das Ende des ersten Vergütungszeitraums erreichen, haben jetzt nur noch die Chance, beim nächsten Ausschreibungstermin im Jahr 2019 teilzunehmen. Sollten sie das nicht tun, droht der Branche ein erheblicher Leistungsverlust. Im ungünstigsten Fall könnte die Leistung von aktuell 5,5 Gigawatt auf 1 Gigawatt im Jahr 2030 sinken.
Der Fachverband ermahnt daher den Gesetzgeber, das Ausschreibungsdesign möglichst schnell zu optimieren. Denn für die Vorbereitung benötigen Betreiber etwa ein Jahr Vorlaufzeit. Um am Verfahren 2019 teilnehmen zu können, müssten sie jetzt in die Planung einsteigen. Zur Verbesserung fordert der Verband u.a. einen höheren Gebotshöchstpreis für Altanlagen oder eine Ausnahme vom Ausschreibungsverfahren für Anlagen mit 150 kW, die überwiegend Gülle vergären.
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Nur 15% der Biogasanlagenbetreiber, die sich in diesem und im letzten Jahr um eine Anschlussvergütung bewerben konnten, haben an der Ausschreibung teilgenommen. Das zeigt eine Auswertung des Fachverbandes Biogas. Die meisten Teilnehmer wollen zudem ihre Anlage flexibilisieren, in dem sie die Stromproduktion bei bestehender oder nur leicht erhöhter Anschlussleistung reduzieren. Nur wenige haben die Leistung „überbaut“. Die Flexibilisierung ist eine Teilnahmevoraussetzung für das Ausschreibungsverfahren.
Betreiber von Anlagen, die im Jahr 2021 das Ende des ersten Vergütungszeitraums erreichen, haben jetzt nur noch die Chance, beim nächsten Ausschreibungstermin im Jahr 2019 teilzunehmen. Sollten sie das nicht tun, droht der Branche ein erheblicher Leistungsverlust. Im ungünstigsten Fall könnte die Leistung von aktuell 5,5 Gigawatt auf 1 Gigawatt im Jahr 2030 sinken.
Der Fachverband ermahnt daher den Gesetzgeber, das Ausschreibungsdesign möglichst schnell zu optimieren. Denn für die Vorbereitung benötigen Betreiber etwa ein Jahr Vorlaufzeit. Um am Verfahren 2019 teilnehmen zu können, müssten sie jetzt in die Planung einsteigen. Zur Verbesserung fordert der Verband u.a. einen höheren Gebotshöchstpreis für Altanlagen oder eine Ausnahme vom Ausschreibungsverfahren für Anlagen mit 150 kW, die überwiegend Gülle vergären.