Auch Biogasanlagen, die nach dem einfachen Baurecht genehmigt wurden, können den so genannten Formaldehyd-Bonus in Anspruch nehmen. Darauf weist die EEG-Clearingstelle in Berlin hin.
Bislang war unklar, ob nur Anlagen den Bonus in Anspruch nehmen können, die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besitzen oder auch Bestandsanlagen nach dem Baurecht.
Der Bonus ist allerdings an strenge Auflagen geknüpft: So darf der Formaldehyd-Wert im Abgas maximal 40 mg/m3 betragen. Ohne aufwendige Technik kann ein normales Blockheizkraftwerk diese Vorgabe kaum einhalten. Ausführliche Infos zum Thema finden Sie im Energie-Magazin Nr. 1/2009 (Beilage in top agrar 2/2009).