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Schärfere Grenzwerte für Holzheizungen

Wir haben zum Thema „Feinstaubemissionen bei Holzheizungen“ einige Hintergrundinformationen für Sie zusammengestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Wir haben zum Thema „Feinstaubemissionen bei Holzheizungen“ einige Hintergrundinformationen für Sie zusammengestellt.

Folgendes sollten Sie bezüglich der Feinstaubmessung des Schornsteinfegers noch beachten:

  • Wenn Anlagen mehrere Brennstoffe einsetzen können, muss der Schornsteinfeger die Messung auch mit allen zugelassenen Brennstoffen durchführen. Ausnahme: Der Betreiber kann nachweisen, dass er nur einen Brennstoff verwendet, weil er z.B. nur ein Hackschnitzellager hat und nicht auch noch Scheitholz oder Pellets auf dem Hof hat.
  • Grundsätzlich sind die Anlagen  mit einem Pufferspeicher (ab 55 l Puffervolumen pro kW Anlagenleistung bei Scheitholzkesseln, ab 20 l/kW bei Hackschnitzel- oder Pelletkesseln) auszustatten. Lediglich bei automatisch beschickten Anlagen, ohne ausreichend dimensionierten Pufferspeicher, ist die Messung dann im Teillastbetrieb auszuführen. Da die Kessel dabei nicht optimal verbrennen, sind die Grenzwerte schwieriger einzuhalten als bei Volllast. Das Puffervolumen eines Brauchwasserspeichers darf nur dann zum Puffervolumen dazu gerechnet werden, wenn dieser in den Pufferspeicher integriert ist.
  • Einzelraumfeuerungen (Pelletofen, Kaminofen bis 6 kW Leistung) sind unter bestimmten Umständen von der Messung freigestellt. Das hängt ab von der Leistung und der Raumgröße und dem energetischen Zustand des Hauses. „Wer einen neuen Ofen kaufen will, sollte vorher mit seinem Schornsteinfeger sprechen, welche Größe optimal ist“, rät Wazula.
  • Auch für nach dem 31.12.2014 gemauerte Grundöfen (z.B. Kachelöfen) gelten die neuen Emissionsvorschriften. Sie müssen mit Staubfilter ausgerüstet werden oder die Anforderungen erfüllen, die für „Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung“ gelten. Auch hier sollten Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Schornsteinfeger in Verbindung setzen.
 

Wenn Sie sich weiter zum Thema Holzheizungen oder Feinstaubfilter informieren wollen, finden Sie in folgenden kostenlosen Broschüren zahlreiche Tipps und Adressen:

 
  • Broschüre „Hackschnitzel-Heizungen 2015 – Was muss aktuell beachtet werden?“ (30 Seiten, Hinweise zu Planung, Emissionen, Praxisbeispiele; Herausgeber: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, www.heizen.fnr.de )
  • Broschüre „Heizen mit Holz – so geht’s richtig (Infos zum Brennstoff Holz und zu  Einzelraumöfen, 24 Seiten, Herausgeber: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, www.heizen.fnr.de)
  • Marktübersicht Scheitholzvergaser-/Kombikessel (153 Seiten, Herausgeber: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, www.heizen.fnr.de )
  • TFZ-Bericht Nr. 38: „Untersuchung der Praxistauglichkeit eines Elektrofilters für Kleinfeuerungsanlagen“ (52 Seiten, Herausgeber: Technologie- und Förderzentrum, www.tfz.bayern.de).
  • TFZ-Bericht Nr. 38: „Untersuchung der Praxistauglichkeit eines Elektrofilters für Kleinfeuerungsanlagen“ (52 Seiten, Herausgeber: Technologie- und Förderzentrum, www.tfz.bayern.de).
  • TFZ-Bericht Nr. 40: „Optimale Bereitstellungsverfahren für Holzhackschnitzel“ (324 Seiten, Herausgeber: Technologie- und Förderzentrum, www.tfz.bayern.de).
 

 

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