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OLG kippt Mischpreisverfahren

Lesezeit: 1 Minuten

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Jetzt könnte das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder aufleben. Das Mischpreisverfahren hatte nach Angaben des Direktvermarkters „Next Kraftwerke“, der dagegen geklagt hatte, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt steigen lassen.


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Das neue Verfahren war Mitte Oktober 2018 eingeführt worden. Sein Ziel war es, mehr Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise in den Regelenergieauktionen auszuüben. Während im alten Modell die Regelenergieanbieter bei der Auktion einen Zuschlag je nach der Höhe der Leistungspreise erhielten, fließt beim Mischpreisverfahren neben dem Leistungspreis auch anteilig der Arbeitspreis in den Zuschlagswert ein. In der Praxis zeigte sich, dass zwar die Arbeitspreise sanken. Dieser positive Effekt wurde laut Next jedoch durch andere Effekte aufgefressen. Auch habe sich das Verfahren nachteilig auf Alternativen ausgewirkt wie z.B. Biogasanlagen. Sie haben typischerweise relativ hohe Arbeits- und niedrige Leistungskosten. Für sie wurde der Regelenergiemarkt uninteressant.


„Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen“, sagt die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, Dr. Simone Peter.

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