Christian Dorfner vom Dienstleister SK Verbundenergie aus Regensburg schildert die aktuelle Lage auf dem Strommarkt.
Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die Regelenergie geändert. Welche Auswirkungen hat das für Biogasanlagen, die flexibel Strom erzeugen?
Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die Regelenergie geändert. Welche Auswirkungen hat das für Biogasanlagen, die flexibel Strom erzeugen?
Dorfner: Mit den neuen Bedingungen wird die Regelenergie als Erlösoption nahezu bedeutungslos. Denn seit Juli 2018 hat die Bundesnetzagentur den Zuschlagsmechanismus auf ein Mischpreissystem umgestellt. Jetzt wird auch der Arbeitspreis je Kilowattstunde schon beim Gebotszuschlag eingerechnet. Damit Anlagen einen Zuschlag bekommen, müssen sie also einen günstigen Mischpreis aus Leistungs- und Arbeitspreis bieten. Damit sinken unweigerlich die Erlöse.
Wie werden die Direktvermarkter reagieren?
Wie werden die Direktvermarkter reagieren?
Dorfner: Sie geraten unter Druck, weil sie in den Verträgen mit den Betreibern die hohen Arbeitspreise oftmals direkt festgelegt haben. Vor diesem Hintergrund werden viele Direktvermarktungsverträge angepasst werden müssen. Flexible Anlagen sollten jetzt auf Fahrplansteuerung umstellen.