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Regelenergieerlöse sinken weiter

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur will die Ausschreibungen für die sogenannte Regelenergie ändern. Regelenergie nutzen die Übertragungsnetzbetreiber, um die Netzfrequenz von 50,2 Hertz aufrecht zu erhalten und Leistungsschwankungen im Stromnetz auszugleichen.


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Wer seine Anlagen für die Produktion von Regelenergie beim Netzbetreiber listen lässt („präqualifiziert“) und seine Bereitschaft signalisiert, die Anlage regeln zu lassen, erhält einen Leistungspreis in €/MW. Damit vergütet der Netzbetreiber allein die Bereitstellung. Wird die Anlage im konkreten Fall tatsächlich abgerufen und muss Leistung für die Regelenergie liefern, gibt es außerdem noch einen Arbeitspreis in €/MWh Strom.


Etliche Biogasanlagen, aber auch Windparks bieten heute im Rahmen der Stromdirektvermarktung auch Regelenergie an. Die Regelenergieerlöse sind in den letzten Jahren allerdings stetig gesunken.


Regelenergie wird auf speziellen Marktplätzen ausgeschrieben. Geboten wird auf den Leistungspreis. Das bedeutet, dass ein Zuschlag auch nur auf den Leistungspreis erfolgt, unabhängig davon, welchen Arbeitspreis der Anbieter geboten hat. Ein Anbieter mit einem geringen Leistungspreisgebot und einem hohen Arbeitspreisgebot kann sich unter diesen Bedingungen gegen einen Anbieter mit einem nur geringfügig höheren Leistungspreisgebot, aber deutlich günstigeren Arbeitspreisgebot im Zuschlagsverfahren durchsetzen.


Die Bundesnetzagentur will das Ausschreibungsdesign ändern, weil es im Oktober 2017 zu ungewöhnlich hohen Arbeitspreisen von bis zu 24000 €/MWh kam (entspricht 24 €/kWh Strom). Das habe die Kosten für Ausgleichsenergie steigen lassen, obwohl es in der Zeit keinen Angebotsmangel beim Strom gab. Mit neuen Bedingungen will die Netzagentur Wettbewerb um die Arbeitspreise schaffen. Danach soll der Zuschlagsmechanismus neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigen. „Im Gespräch ist, den Regelenergiemarkt mit dem Stromhandel zu verknüpfen“, erläutert Detlef Siebert, Geschäftsführer des Energiehändlers Natgas AG aus Potsdam. Denn während die Arbeitspreise beim Regelenergiemarkt ein Rekordniveau erzielt hatten, lag der Strompreis beim kurzfristigen Intradayhandel nur bei 47 €/MWh (4,7 ct/kWh). „Bei einer Verknüpfung könnte also der Regelenergie-Arbeitspreis künftig sinken, was die Attraktivität für Biogasanlagen weiter reduziert. Der Intradayhandel dagegen wird aufgewertet, hierin sehen wir große Chancen für flexible Biogasanlagen“, sagt Siebert.

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