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„Regionale Stromvermarktung ist Chance für Post-EEG-Anlagen“

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Anfang 2019 ist das Regionalnachweisregister in Kraft. Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?


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Doktorczyk: Das Umweltbundesamt stellt Regionalnachweise für Strom aus Anlagen aus, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Die Anlagen werden in dem Register geführt, damit Erzeugung und Verbrauch transparenter werden. Mit den Regionalnachweisen können wir erklären, aus welcher EEG-Anlage ein Teil des verbrauchten Stroms kommt.


Was bedeutet hier „regional“?


Doktorczyk: Der Gesetzgeber hat in der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung festgelegt, dass damit ein Umkreis von 50 km rund um eine Anlage gemeint ist. Alle Postleitzahlengebiete, die innerhalb des Radius liegen oder davon angeschnitten werden, fallen darunter.


Wofür ist das sinnvoll?


Doktorczyk: Wir wissen aus vielen Umfragen, dass Kunden neben dem Preis vor allem auf die Stromherkunft achten. Wir sind überzeugt davon, dass Kunden mit diesem Wissen sparsamer mit der Energie umgehen. Der Strom bekommt ein regionales Gesicht.


Kunden können heute auch schon Ökostromprodukte kaufen. Wie unterscheidet sich der Regionalstrom davon?


Doktorczyk: Viele Ökostromanbieter verkaufen konventionellen Strom aus norwegischen oder österreichischen Wasserkraftwerken. Jeder Regionalstrom ist per Definition Graustrom. Doch Regionalstrom ist genau das, was viele Kunden schon lange haben wollen.


Was hat der Anlagenbetreiber davon?


Doktorczyk: Für viele Anlagenbetreiber ist es schon immer ein Wunsch gewesen, zu wissen, dass der erzeugte Strom regional verbraucht werden kann. Regionalstrom ist die logische Fortführung des Energiewandels mit der Verbindung von Erzeugern und Verbrauchern. Wir vermarkten den Strom im Rahmen unserer Kampagne „Mein Strom bleibt vor Ort“, mit Nachweisführung im Regionalstromregister. Der Anlagenbetreiber stellt hierfür die Regionalnachweise der Anlage zur Verfügung, die er von uns vergütet bekommt. Wir schließen regionale Kreisläufe und bereiten für den Anlagenbetreiber gleichzeitig den Einstieg in die Stromvermarktung für die Zeit vor, wenn die Anlagen keine EEG-Vergütung mehr erhalten.

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