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Solarkürzungen in trockenen Tüchern

Lesezeit: 1 Minuten

Das Gezerre um die künftige Vergütung für Solarstromanlagen ist beendet. Der Vermittlungs-ausschuss hat folgenden Kompromiss formuliert: Rückwirkend wird zum 1. Juli die Vergütung für Aufdachanlagen um 13 % Prozent gesenkt. Anlagen, die nach dem 30. September in Betrieb gehen, müssen nochmals mit einer um 3 % geringeren Vergütung auskommen.


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Auch die Vergütung für Freiflächenanlagen soll rückwirkend zum 1. Juli um 12 % sinken. Wer nach dem 30. September einen Solarpark installiert, muss ebenfalls mit einer um 3 % geringeren Vergütung kalkulieren.


Solarstromanlagen auf Mülldeponien oder ehemaligen Militärgeländen müssen rückwirkend zum ersten Juli eine Kürzung um 8 % verkraften, am ersten Oktober sinkt die Vergütung dann noch einmal um 3 %. Das Verbot von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen bleibt bestehen. Die Regelungen für den Selbstverbrauch wurden ebenfalls nicht mehr angetastet. Lesen Sie hierzu auch die Meldung in der top agrar-Ausgabe 6/2010, S. 102.


Was Anlagen unter diesen Bedingungen noch kosten dürfen, finden Sie im Internet-Leserservice: www.topagrar.com (Stichwort Neue Energie).

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